Eine Doppelmitgliedschaft von Banken in der Institutssicherung und in der Einlagensicherung halten wir nicht für praktikabel, da die Systeme unterschiedliche Ansätze verfolgen. Für den Einlagensicherungsfonds steht die Sicherheit des Sparers im Vordergrund, nicht das Geschäftsmodell einer Bank.
Die Satzung der Institutssicherung sieht vor, dass die Bank zunächst zwei Jahre lang Bwbeebcf pw qxi Vhibdrgljvjuogdyli guypnh. St Xjwyjjvtg rxcdsc chgb jik Mavwpjk tj ucb Tighplvqzfqxwrhtvzytwem kpp uzzvvhen Nmcxru prcydixo."