Damit Vernunft und Maß bei der Bezahlung von Managern nicht verloren gehen, hat das Bundeskabinett einen Vorschlag des Bundesjustizministeriums für eine gesetzliche Überarbeitung der Vergütung von Vorständen aktiennotierter Unternehmen beschlossen.
Die Koalition hat sich rasch darauf verständigt, noch in dieser Wahlperiode eine Regelung zur Vorstandsvergütung vorzulegen. Die vorgeschlagene Regelung gibt eine effektive und angemessene Antwort auf die übermäßige Vergütung von Vorstandsmitgliedern einzelner deutscher Aktiengesellschaften. Der Vorschlag des Bundesjustizministeriums zur Festlegung der Vorstandsbezüge
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