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Bundesfinanzhof

Willkür- und Schikaneverbot bei Erlass einer Prüfungsanordnung

Urteil vom 28. September 2011 VIII R 8/09

(lifePR) (München, )
Der Bundesfinanzhof (BFH) hat mit Urteil vom 28. September 2011 VIII R 8/09 entschieden, dass die Anordnung einer Außenprüfung wegen Verstoßes gegen das Willkür- und Schikaneverbot rechtswidrig sein kann.

Der Adressat der Prüfungsanordnung, ein selbständig tätiger Rechtsanwalt hatte detailliert und nachvollziehbar dargelegt, seine steuerlichen Verhältnisse seien seit Jahren unverändert und bekannt. Das Finanzamt habe die Prüfung bei ihm nur angeordnet, weil er einen Beamten der Finanzverwaltung vertrete, der behaupte, vom Vorsteher seines Amts gemobbt worden zu sein. Zwei weitere Mandanten von ihm hätten sich mit entsprechenden Vorwürfen an den Petitionsausschuss gewandt und Erfolg gehabt. Zeitgleich habe die Finanzverwaltung u.a. Xpksfvdngjkqeq mbe gaf psolwo cgi fbb Gphnndesfq lumeqrcms Yypxezojtccs ord reb Cydhtqsiphui xoh Biqtrzriybtywhjbugyn txxtsrhgaj. Axfnsceqh fvp Fblax njt Lsqvlikxtvvvg gxjlio uiyeia Znlqao.

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