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Abgeltung einer Leasingsonderzahlung durch Entfernungspauschale und pauschale Kilometersätze

Urteil vom 15.04.10 VI R 20/08

(lifePR) (München, )
Verwendet ein Arbeitnehmer einen geleasten PKW für Auswärtstätigkeiten und macht er dafür die tatsächlichen Kosten geltend, kann nach der Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs (BFH) eine bei Leasingbeginn zu erbringende Sonderzahlung in Höhe der anteiligen beruflichen Nutzung des PKW zu den sofort abziehbaren Werbungskosten gehören.

Soweit allerdings der Arbeitnehmer den PKW auch für die Wege zwischen Wohnung und Arbeitsstätte einsetzt, ist die Leasingsonderzahlung durch die Entfernungspauschale abgegolten. Dies hat der BFH mit Urteil vom 15. April 2010 VI R 20/08 entschieden. Mit der Entfernungspauschale seien sämtliche, durch die Wege zwischen Wohnung und Arbeitsstätte veranlassten Kosten abgegolten, also auch die anteilige Leasingsonderzahlung.

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