Im Rahmen des Stärkungspaktgesetzes erhält die Stadt Dorsten vom Land eine jährliche Konsolidierungshilfe, mit der der Kommune innerhalb von 10 Jahren das Erreichen eines ausgeglichenen Haushalts ermöglicht werden soll. Eine grundlegende Voraussetzung ist hierbei, dass in 2016 der Haushaltsausgleich zunächst noch unter Einbezug der Konsolidierungshilfe, ab 2021 dann ohne Landeshilfe erreicht wird.
Das Erreichen dieser Ziele konnte Dorsten erstmalig mit dem HSP 2012 und nun auch mit der Fortschreibung für 2013 darstellen.
Mit der Genehmigung der
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