Die private Krankenversicherung muss sich bei den Neuverhandlungen wesentlich partnerschaftlicher verhalten, als sie es bisher getan hat. Die Neuordnung der GOÄ darf keine Einbahnstraße zur Kosteneinsparung von Versicherungsgesellschaften werden.
Die seitherige Vorlage muss einschließlich des Paragrafenteils und der Änderung der Bundesärzteordnung neu aufgeschnürt werden.
Der BDI fordert dabei vor allem die Funktionen der gemeinsamen Kommission für die Weiterentwicklung der GOÄ (GeKo) kritisch zu hinterfragen. Im Interesse der individuellen Rechnungsstellung müssen auch Multiplikatoren als ordnungspolitisches Element einer
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