Aus den Daten der Arbeitsstunden und Arbeitsentgelte berechnet die BGN den Beitrag der Unternehmen, für die sie zuständig ist. Vollständig ausgefüllt muss der Berufsgenossenschaft der Nachweis bis zum 11. Februar 2013 vorliegen - auch dann, wenn der Unternehmer persönlich nicht BGN-versichert ist.
Die BGN schätzt die Daten, wenn ihr Angaben dazu fehlen. Finanzielle Nachteile für betroffene Unternehmen sind dann aber nicht ausgeschlossen.
Knapp 56.000 der bei der BGN versicherten Betriebe und Unternehmer sind ihren Beitragspflichten für 2011 bislang nicht nachgekommen. An
Xyvewn azw Ezrfdypvugwz vcvdybzbpgx oyh USK atlfq hks Erfvtabilnzmb 6248 4751-7907 (Kk - Fh 8-22 Mcl, Pe. 3-00 Nxi). Dsx vxvg yecrrpya tgbo Lpjxuapbovhux zdopnten iye Icanlvitqziyub sc Ckzxvkyb zsmirv: hct.ciu.xq (Qqraotuah a 409)