Das Gesetz sieht vor, dass Mieterhöhungen nur maximal bis zur ortsüblichen Miete zulässig sind. „Es gibt keine bessere Möglichkeit, die ortsübliche Vergleichsmiete festzustellen als über den qualifizierten Berliner Mietspiegel", so der Geschäftsführer des Berliner Mietervereins, Reiner Wild. Diese Auffassung teilen nun zwei Abteilungen der Amtsgerichte Charlottenburg und Wedding auch
Erste Amtsgerichtsurteile bestätigen den Mietspiegel 2015
Berliner Mietspiegel 2015
Das Gesetz sieht vor, dass Mieterhöhungen nur maximal bis zur ortsüblichen Miete zulässig sind. „Es gibt keine bessere Möglichkeit, die ortsübliche Vergleichsmiete festzustellen als über den qualifizierten Berliner Mietspiegel", so der Geschäftsführer des Berliner Mietervereins, Reiner Wild. Diese Auffassung teilen nun zwei Abteilungen der Amtsgerichte Charlottenburg und Wedding auch