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Zeitungsverleger appellieren: Vorratsdatenspeicherung in den Vermittlungsausschuss

(lifePR) (Berlin, )
Das Land Thüringen will morgen einen Antrag stellen, zu der am 16. Oktober im Bundestag in zweiter und dritter Lesung verabschiedeten Vorratsdatenspeicherung den Vermittlungsausschuss anzurufen. Der Bundesverband Deutscher Zeitungsverleger (BDZV) hat heute in Berlin an die Regierungschefs der Bundesländer appelliert, sich dem Aufruf des Freistaates Thüringen anzuschließen.

Bereits vor der Abstimmung im Bundestag hatte ein breites Medienbündnis, darunter auch der BDZV, immer wieder darauf hingewiesen, dass die Regelungen zur Vorratsdatenspeicherung die Vorgaben des EuGH zur Wahrung des Berufsgeheimnisses verletzen. Zu Recht habe der EuGH an der für ungültig erklärten europäischen Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung beanstandet, dass ein Schutz von Berufsgeheimnisträgern vor jvu Lgjazxcyhwr jlfjw qsgtvlfeifqrqq sonuxnchhzc Yfbnmtkypscc occnfp.
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