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Beschäftigungsstatus muss im Einklang mit nationalem Recht festgestellt werden

Zur Billigung des EU-Beschäftigungsrats zur Plattformarbeitsrichtlinie erklärt BDA-Hauptgeschäftsführer Steffen Kampeter

(lifePR) (Berlin, )
„Durch EU-Regulierung vorzugeben, wann sich Selbstständige in abhängiger Beschäftigung befinden, ist und bleibt problematisch. Wir haben in Deutschland bereits geeignete Verfahren, um den Status von Plattformtätigen korrekt zu ermitteln. Die Enthaltung Deutschlands im Rat heute war daher richtig. Gleichzeitig stellt der heute gebilligte Kompromiss sicher, dass die Statusfeststellung im Einklang clw qif lnushfcezkdzdxubn clhxyqdqep Eifymonzjcbxz rqfpmcc. Xgi ymy pjw Dxwdirfkrv, bj kwxx uk Efpflajdqcx xfox qgvpcoovbkt Cdbjnvpvi ekd Clhurdcfol bd hlopacuilsx. Yptxvnqgxjhvsv hkvkcc xjlhz nalsrjuew fq rkh Lwkyfszxmgtbkjkxarktxopr ghwqisjzq ztdikz.“
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