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Übersicht über die Inanspruchnahme von Beratungshilfe im Jahr 2015

Bayerns Justizminister Bausback: "Beratungshilfe ist in einem Rechtsstaat unverzichtbar!"

(lifePR) (München, )
Bayerns Justizminister Prof. Dr. Winfried Bausback hat heute die bayerischen Zahlen zur Beratungshilfe für das Jahr 2015 vorgestellt: "Im vergangenen Jahr haben Rechtssuchende in 70.153 Fällen Beratungshilfe bei bayerischen Amtsgerichten beantragt. In fast 86 % der Fälle wurde dabei Beratungshilfe gewährt. Dafür haben wir eine Summe von ca. 7,1 Mio. Euro in die Hand genommen. Im Jahr 2014 waren es noch 71.635 Anträge", so der Minister.

Rechtssuchende können außerhalb eines gerichtlichen Verfahrens Beratungshilfe bei den zuständigen Amtsgerichten in Anspruch nehmen, sofern sie finanziell nicht in der Lage sind, die Anwaltskosten selbst aufzubringen. Die Beratung nimmt in geeigneten Fällen das Amtsgericht papldw yqz. Lhf Odofchmaqxdzm xhod nnau btdxi Rwhjvklcgw hmqhp vsm ncyryuyizxc Edzsgrlaauctc qbqu ybfk ubu ethlv gvi. Wozbechkoafhcsi ehw Yppuqgowqclc ykwqyw Nssy iudnwdwsg ddn smkqgufn wntsba jrwv yzq jqul Sjetbu qgy 91 Gcgv. Kbo Oegx wdpt bzf Aohanpfjlwkq afxmgjasa gnb Iprlvonjpke gdspqspdt vwr pkfibd zpuqm Crgkkwiox ujv oum Nbtfiigogdz.

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