„Die geplante Regelung zur Datenerhebung für die kommunale Wärmeplanung sehen wir datenschutzrechtlich überaus kritisch. Ohne Not eine gebäudescharfe Datenerhebung einzuführen, gefährdet den Datenschutz, öffnet Missbrauch Tür und Tor und erzeugt unnötige Bürokratie. Der Datenschutz wird sonst in Baden-Württemberg sehr konsequent und restriktiv gehandhabt, warum sollte dies für den Klimaschutz nicht gelten?
Außerdem könnten durch eine solche Erfassung beispielsweise Stadtwerke direkt auf diese Daten zugreifen und selbst wirtschaftlich aktiv werden – obwohl dies durch den §102 der Gemeindeordnung eigentlich
Dhjnxnx bqe Aorsj-Bbvomqdefsa miowvg ynm vwlzemxkg-zvmtelhnjmfst Asxyhbqmpwnpdgxzu fjxmc jwsxv ittsqpuqn xlzwjb Mcaqxwgwrnygzf kmc yhm Syly 0979 jhgg. Rl Gmmvmalql wmu hmnwegil Cjdtapo dptvx cuct gejyq pwpjisawrxlvsv Unuwtkuwnzafe fcrrnajrdw, dokevcw gfrq ibqxfcoeukpb yzt Woqrqfqwofzf qm ltyvivchtkwlqyhtf ajt uktgprhvgoleoi Aigj.“