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Thomas Baumgart
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2014 gaben Apotheken im Land Brandenburg mehr als eine Millionen kühlpflichtige Medikamente ab
Viele Medikamente sind nur bei kühler Lagerung dauerhaft wirksam / Bedeutung der Kühlung ist vielen Patienten oftmals nicht bekannt
Ob ein Medikament kühl gelagert werden muss, ist auf der Packung angegeben. Patienten sollten diese kühlpflichtigen Medikamente am Besten im Kühlschrank bei Temperaturen zwischen 2 und 8 Grad aufbewahren. "Denn werden Medikamente zu warm gelagert, können sie ihre Wirkung verlieren. Problematisch ist, wenn ein Patient das nicht weiß, es nicht richtig beachtet oder nicht gleich merkt. Das kann dann dazu führen, dass die Arzneimitteltherapie nicht mehr richtig anschlägt", sagt Tina Koch, Vorstandsmitglied des Apothekerverbandes Brandenburg e.V.
Eine Befragung von rund 330 Patienten zeigte, dass die Mehrheit der Patienten ihre kühlpflichtigen Medikamente nicht korrekt lagerten. Zudem sind viele kühlpflichtige Medikamente sehr teuer. Somit kann eine falsche Lagerung auch vermeidbare Kosten verursachen. Tina Koch: "Patienten lagern ihre Medikamente nicht absichtlich falsch, sondern weil sie sich der Bedeutung der Kühllagerung oft nicht bewusst sind."
In den Apotheken klären deshalb die Apothekerinnen und Apotheker ihre Patienten darüber auf, welche Medikamente das ganze Jahr über in den Kühlschrank gehören. Bekannte kühlpflichtige Medikamente sind beispielsweise die verschiedenen Insuline bei Diabetes sowie die meisten Impfstoffe, wie z.B. gegen Hepatitis A / B oder Tetanus. Weitere Beispiele sind viele der so genannten Biologicals, die z.B. gegen Rheuma oder Krebserkrankungen eingesetzt werden.
Etwa ein Viertel der kühlpflichtigen Arzneimittel, die im Land Brandenburg abgegeben wurden, mussten nicht nur Zuhause sondern auch bereits beim Transport von der Apotheke nach Hause vom Patienten gekühlt werden. Dafür gut geeignet sind zum Beispiel Isoliertaschen oder Styroporbehälter. Allerdings sollte ein direkter Kontakt zwischen den Kühlelementen und den Medikamenten vermieden werden. Denn zu niedrige Temperaturen oder gar ein Einfrieren könnte die Wirkung der Medikamente ebenso vermindern wie zu hohe Temperaturen. Beispiele für kühlkettenpflichtige Medikamente sind Impfstoffe gegen Masern, Mumps und Röteln oder Gelbfieber. Auch einige Dosieraerosole gegen Asthma sowie einige Glaukom-Augentropfen müssen ununterbrochen gekühlt werden.
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