Ob Unfall, Schlaganfall oder fortschreitende Demenz: Wenn Betroffene nicht mehr für sich selbst entscheiden können, dürfen selbst enge Familienangehörige wie Kinder, Ehepartner oder Ehepartnerin nur mit einer Vollmacht Entscheidungen treffen. "Das ist vielen gar nicht bewusst. Wer dafür sorgen will, dass dann der eigene Wille umgesetzt wird, sollte sich deshalb frühzeitig
Damit im Fall der Fälle Sie das Sagen haben
Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht
Ob Unfall, Schlaganfall oder fortschreitende Demenz: Wenn Betroffene nicht mehr für sich selbst entscheiden können, dürfen selbst enge Familienangehörige wie Kinder, Ehepartner oder Ehepartnerin nur mit einer Vollmacht Entscheidungen treffen. "Das ist vielen gar nicht bewusst. Wer dafür sorgen will, dass dann der eigene Wille umgesetzt wird, sollte sich deshalb frühzeitig