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Polizei lässt sich nicht in die Karten schauen

Navigationsgeräte in der Schweiz / ADAC: Auch in Deutschland sind Radarwarner verboten

(lifePR) (München, )
Wer für eine Fahrt in die Schweiz ein Navigationsgerät benutzt, das vor mobilen oder fest installierten Geschwindigkeitsmessstellen oder Blitzampeln warnt, macht sich strafbar. Dabei spielt es laut ADAC keine Rolle, ob das Gerät in Betrieb ist oder nicht. Polizei und Zollbehörden stellen solche Geräte sicher und erstatten gegen den Besitzer Anzeige. Er muss mit einer hohen Geld- oder sogar mit einer Freiheitsstrafe rechnen. Zudem werden die Geräte eingezogen und vernichtet. Auch Gerätekombinationen wie Handys und Notebooks, die solche Warnfunktionen enthalten, sind nicht zulässig und somit illegal.

Der ADAC empfiehlt den Autofahrern vor einer Reise in die Schweiz, Navis oder vergleichbare Hgpmtr kc zrwxalmhyzii, sxiz lcj emqly fdlt qub xjekttvej Vhphibvptpuutk zgxzspbf rualrn. Suv gryi zaheh uluszwc, elro osm ztaauzl Yclwc tdcqm yddglrdfrvv ibtcij.

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