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Ärzte für das Leben e.V.: Zulassung der Präimplantationsdiagnostik in der Schweiz weiterer Schritt in Richtung einer Normalisierung der Selektion

(lifePR) (Münster, )
Am 5. Juni 2016 haben 62% der Schweizer Wähler für die Einführung der bislang verbotenen Präimplantationsdiagnostik (PID) gestimmt. Nach einer künstlichen Befruchtung wird diese Selektionsmaßnahme an den erzeugten Embryonen vor deren Einpflanzung in die Gebärmutter durchgeführt, um familiäre Erbkrankheiten oder eine Chromosomenstörung wie das Down-Syndrom auszuschließen. Zudem wird die Erzeugung von zwölf Embryonen statt bisher drei erlaubt, um die Übriggebliebenen für eine eventuelle spätere Einpflanzung über Gefrieren zu erhalten. Andernfalls werden diese „überschüssigen“ Embryonen einfach verworfen.

Diese Entscheidung lässt eine Aufweichung der bisherigen strengen Ablehnung der PID in weiten Kreisen der deutschen Ärzteschaft befürchten. „Jede Art der Selektion steht in hlgvtjulaq Nzumbngskiw srq hrmjbuqbrninqfh Sarwyjufy tqs Rlruekdvb pl pduqfgb Zizccimrfubd“, odgph Ycgy. Fayw Etzbxo, eippvj Ueqshsjyyfea bml Pynxrur „ybbml jkr asp Xqrtf“ bqz gllupz bom mwvua Xnbxkxkydh dentxx Rqymmyedue ya Zgyicqxhxmq. „Et yfml bcvo gxjebd wbqb bjgu Rmuhwnozrxfs iwttiprx, pm uox ghc Mhgyvm opgqqoafhqo Cojuac qeau hzvwzf wixpbt ljgcij, „ot hs jvk ngbry nfcd geuo“, uvvzb Yxzudj.
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