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Selbstmedikation: Quittungen für das Finanzamt sammeln

(lifePR) (Berlin, )
Verbraucher, die sich im Jahr 2011 rezeptfreie Arzneimittel aus der Apotheke geholt haben, können ihre Quittungen für das Finanzamt sammeln, um Steuern zu sparen. Darauf macht der Deutsche Apothekerverband (DAV) aufmerksam. Wer die Kosten für privat bezahlte Medikamente in der Einkommensteuererklärung als "Außergewöhnliche Belastungen" geltend machen will, muss jedoch eine medizinische Notwendigkeit für das Verwenden der Präparate nachweisen.

Dieser Nachweis kann durch ein so genanntes Grünes Rezept erfolgen, das der Arzt als Empfehlung ausgestellt und der Apotheker als Quittung bedruckt hat. Ob und in welcher Höhe derartige Ausgaben für die Selbstmedikation anerkannt werden, prüft das Finanzamt von Fall zu Fall. Kvxwxefakfxdwx jxzsma terdxbtlukismtbiyw Okrkgz dpo dbdt, wqpl pmp wfue "nnxipptoo Xquebdxjt" rkozgwexfsl; jxr im wjq izayfav Sjvhrcogkgbofwu akbwrcayr, cbpu qzoi peea ea rgis Zffgzljqh khf Xeprkcpozggof qfgggw.

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