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VCD begrüßt Entscheidung für mehr Wettbewerb

BGH zum Wettbewerb im Schienenpersonennahverkehr

(lifePR) (Berlin, )
Der ökologische Verkehrsclub VCD begrüßt die gestern verkündete Entscheidung des Bundesgerichtshofes (BGH), wonach die Vergabe von Verkehrsleistungen im Schienenpersonennahverkehr (SPNV) grundsätzlich ausschreibungspflichtig ist. Der X. Zivilsenat

(Vergabesenat) des BGH bestätigte damit ein Urteil der Vergabekammer bei der Bezirksregierung Münster. Danach hätte der rentable, weitgehend durch öffentliche Mittel abgesicherte S-Bahn- Betrieb durch den Verkehrsverbund Rhein-Ruhr (VRR) nicht direkt vergeben, sondern ausgeschrieben werden müssen.

Heidi Tischmann, VCD-Bahnreferentin: "Der VCD begrüßt, dass künftig öffentlich finanzierte Verkehrsleistungen im Schienenpersonennahverkehr ausgeschrieben werden müssen. Wettbewerb trägt dazu bei, dass die aus Steuereinnahmen stammenden Regionalisierungsmittel, die der Bund den Bundesländern für die Bestellung des SPNV zur Verfügung xctezb, vvpzcjj pwzsvfmaxn stjyon.

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