Der ursprüngliche Entwurf der Energieeinsparverordnung sah vor, eine breite Gruppe von Ausstellungsberechtigten zuzulassen. Zu ihr sollten auch Handwerksmeister aus Bauhandwerk, Heizungsbau, Installation und Schornsteinfegerwesen gehören, sofern sie eine Fortbildung im Bereich des energiesparenden Bauens nachweisen können. Die Handwerksorganisationen qualifizieren jedes Jahr eine Vielzahl von Meistern und Gleichgestellten aus einschlägigen Bau- und Ausbaugewerken zum Geprüften Gebäudeenergieberater. Die hohe Qualität dieser Fortbildung ist von unabhängiger Seite bestätigt worden.
In der nun verabschiedeten Fassung der Novelle wurde der Kreis der ausstellungsberechtigten Personen jedoch völlig unerwartet und ungerechtfertigt eingeschränkt. Im Verordnungstext wird die Berechtigung auf die Gewerke Maurer und Betonbauer, Zimmerer, Dachdecker, Wärme-, Kälte- und Schallschutzisolierer, Installation und Heizungsbau sowie Schornsteinfeger begrenzt. Zahlreiche andere Gewerke, denen die hohe Qualifizierung zum Gebäudeenergieberater des Handwerks offen steht und die sich in den vergangenen Jahren aktiv an der Fortbildung beteiligt haben, sollen dagegen nicht zugelassen werden. Dabei vermitteln bereits die Meisterberufsbilder dieser Handwerke die nötigen bauphysikalischen Kenntnisse. Zu diesen Berufen zählen etwa Stukkateure, Elektrotechniker, Tischler, Maler und Lackierer, Estrichleger sowie Ofen- und Luftheizungsbauer, Fliesenleger, Kälteanlagenbauer und Metallbauer. Diese Fachleute des Handwerks - Meister mit der Fortbildung Gebäudeenergieberater HWK - erfüllen alle im Verordnungstext formulierten Anforderungen an die Qualifizierung von Ausstellungsberechtigten.
Zwar ist eine Übergangsregelung vorgesehen, nach der alle am 25. April 2007 beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle gelisteten Gebäudeenergieberater ausstellungsberechtigt sind. Aber: Gebäudeenergieberater, die einen Handwerksbetrieb leiten oder dort arbeiten, sind aufgrund eines wirtschaftlichen Eigeninteresses von der Liste ausgeschlossen. Bis zu diesem Datum fortgebildete Baustoffhändler sollen hingegen uneingeschränkt zugelassen werden. Der Ausschluss der wesentlich höher qualifizierten Handwerker ist nicht akzeptabel.
Die Ausstellungsberechtigung für Gebäudeenergieberater aus dem Handwerk muss breit gefasst werden. Fortgebildete Handwerksmeister aus dem Bau-, Ausbau- und anlagentechnischen Bereich müssen als Ausstellungsberechtigte für Gebäudeenergieausweise uneingeschränkt zugelassen werden. Zudem sollte die Ausstellungsberechtigung an die Qualifikation gebunden werden – unabhängig davon, ob der fortgebildete Handwerksmeister in einem zulassungspflichtigen oder -freien Gewerk tätig ist. Damit und durch den Verzicht auf eine einschränkende Liste von zugelassenen Gewerken ließe sich eine Benachteiligung der bereits heute aktiven Handwerksmeister vermeiden.