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Wertminderung bei zu hellhörigen Schlafzimmern

(lifePR) (Stuttgart, )
Sind in einer neu errichteten Wohnanlage Mängel am gemeinschaftlichen Eigentum vorhanden, können die davon betroffenen Eigentümer vom Bauträger einen Ausgleich für die Wertminderung ihrer Wohnung verlangen. Die Wüstenrot Bausparkasse, ein Unternehmen des Vorsorge-Spezialisten Wüstenrot & Württembergische, weist auf ein entsprechendes Urteil des Oberlandesgerichts München (9 U 4327/15) hin.

Normalerweise können nicht einzelne Wohnungseigentümer den Bauträger verklagen, die Mängel zu beseitigen. Vielmehr müssen die Eigentümer koordiniert vorgehen und dies in einer Eigentümerversammlung beschließen. Ist jedoch eine Beseitigung der Mängel nicht möglich, können die davon betroffenen Eigentümer vom Bauträger einen Ausgleich für die Wertminderung ihrer Wohnung verlangen.

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