Auf der jüngsten Aufsichtsratssitzung im September wurde bestätigt, dass die VEM-Mitglieder ihre internen Beratungen abgeschlossen haben und die gegenseitige Anerkennung der Ordination mittragen. Damit bekräftigen sie, dass ordinierte Theolog*innen eines Mitglieds auch bei einem anderen Mitglied im Pfarrdienst tätig werden können.
Gemeinsame Verständigung, eigenständige Verfahren
Die konkrete Umsetzung regelt jedes Mitglied selbst. Es legt entsprechend seinen theologischen, rechtlichen und regionalen Gegebenheiten fest, welche Voraussetzungen für die Anerkennung gelten und wie das Verfahren gestaltet wird. Dazu können etwa Nachweise über Ausbildung und Qualifikation, Erklärungen zu theologischen Grundlagen sowie eine Prüfung der Eignung im Einzelfall gehören. Diese eigenständigen Verfahren stehen nicht im Widerspruch zu der getroffenen Verständigung. Sie machen den Grundsatz der gegenseitigen Anerkennung in unterschiedlichen kirchlichen Traditionen und Rechtsordnungen praktisch umsetzbar.
Gleichwertigkeit praktizieren
„Die gegenseitige Anerkennung der Ordination ist mehr als eine Frage kirchlicher Verfahren. Sie bringt zum Ausdruck, dass die Mitglieder in Afrika, Asien und Deutschland gleichwertig sind. Dass sich alle 39 Mitglieder der VEM auf diesen Grundsatz verständigt haben, ist in dieser Form einzigartig. Damit setzen wir unsere Überzeugung in die Tat um: Gleichwertigkeit muss sich in der Praxis zeigen“, sagt VEM-Generalsekretär Pfarrer Dr. Andar Parlindungan.
Die Verständigung vereinfacht die Zusammenarbeit innerhalb der VEM und eröffnet neue Möglichkeiten für den Austausch von Theolog*innen im kirchlichen Dienst über Länder und Kontinente hinweg.