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Strenger Blick für Sammler milder Gaben

VfK Krebsforschung gGmbH (Berlin) wirbt um „großzügige Spende“ / Verbraucherzentrale rät zur Skepsis

(lifePR) (Leipzig, )
In jedem Jahr werden gerade in der Vorweihnachtszeit Spenden gesammelt. "Leider musste dabei schon mancher die Erfahrung machen, dass Nehmen wohl seliger ist als Geben, wie es in Umkehrung des Bibelspruchs heißt", sagt Renate Janeczek von der Verbraucherzentrale Sachsen.

Das Deutsche Zentralinstitut für soziale Fragen (DZI), Berlin, schaut inzwischen rund 1000 Organisationen auf die Finger und vergibt nur an seriöse Sammler ein Spendensiegel. Das konnte beispielsweise die VfK Krebsforschung gGmbH, Berlin, bisher nicht erhalten. Die Organisation wirbt derzeit besonders im Vogtland um "großzügige Spenden", hüllt sich aber trotz mehrfacher Aufforderungen durch das DZI, zur Verwendung dieser Gelder, beharrlich in Schweigen.

Werden bis zu 20 Prozent der Spenden für den Verwaltungsaufwand ausgegeben, gilt das als angemessen. Einen Anteil von bis zu 35 Prozent wertet das Institut als noch vertretbar, denn es kann schließlich aufwändig sein, Hilfsgüter in schwer zugängliche Regionen zu bringen. Organisationen mit höheren Verwaltungskosten wird das Spendensiegel verweigert.
Derzeit tragen 230 Organisationen das jährlich neu zu beantragende Spendensiegel. Hier können Spender relativ sicher sein, dass das Geld Bedürftige wirklich erreicht. Die Übersicht ist im Internet unter www.dzi.de zu finden und ist dort auch als Druckversion vorhanden. "Wer keinen Internetzugang hat, kann sich in den Beratungseinrichtungen der Verbraucherzentrale Sachsen erkundigen", sagt Janeczek.

Bei Bargeldsammlungen an der Haustür oder auf der Straße ist es angebracht, sich den Sammlerausweis oder die amtliche Erlaubnis zeigen zu lassen. Nach dem Sächsischen Sammlungsgesetz ist für das Sammeln von Geldspenden und geldwerten Leistungen eine Erlaubnis erforderlich. Sammelbüchsen sollten dabei verplombt sein.

Vorsicht ist immer geboten, wenn mit der Spende gleich ein Vertrag über eine Fördermitgliedschaft unterschrieben werden soll. In diesen Fällen gibt es kein Widerrufsrecht. "Eine Spende ist immer freiwillig, weshalb man sich niemals unter Druck setzen lassen sollte", mahnt Janeczek.
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