So können Verbraucher künftig juristische Beratungsleistungen auch von Vertretern anderer Branchen erhalten, wenn dies im Zusammenhang mit deren Berufsbild steht und nebenbei geschieht.
Kfz-Werkstätten dürfen z.B. rechtliche Fragen rund um einen Unfall beantworten, Banken und Versicherungen zu Testamenten beraten und Architekten und Bauunternehmer ihre Auftraggeber über damit zusammenhängende baurechtliche Fragen informieren.
Allein um Geld zu sparen, sollten Verbraucher jedoch nicht von den neuen Möglichkeiten Gebrauch machen, ohne von der Kompetenz des Beraters überzeugt zu sein. Man muss wissen, dass diejenigen, denen nach dem neuen Recht die Erbringung von Rechtsdienstleistungen erlaubt ist, nicht unabhängig sind und auch keine Haftpflichtversicherung, wie sie für Rechtsanwälte vorgeschrieben ist, besitzen.
Unentgeltliche Rechtsdienstleistungen sind jetzt im Familien- und Bekanntenkreis erlaubt, außerhalb dieses Kreises sind diese jedoch nur durch juristisch qualifizierte Personen oder unter Anleitung von solchen zulässig. Gerade auch in diesem Bereich ist es wichtig, sich von der Kompetenz des Beraters vorab zu überzeugen.