Kontakt
QR-Code für die aktuelle URL

Story Box-ID: 935030

TÜV-Verband e.V. Friedrichstraße 136 10117 Berlin, Deutschland https://www.tuev-verband.de
Ansprechpartner:in Herr Maurice Shahd
Logo der Firma TÜV-Verband e.V.

TÜV-Verband: Auf E-Scootern sicher durch die kalte Jahreszeit

Eis, Schnee und Streusalz erhöhen das Unfallrisiko erheblich. Helm und Handschuhe im Winter unverzichtbar. Auf glatten Straßen kann leichtsinniges Fahren zu zweit oder unter Alkoholeinfluss zu schweren Unfällen führen. Eltern sollten Jugendliche über

(lifePR) (Berlin, )
E-Scooter haben sich innerhalb weniger Jahre zu einem wichtigen alternativen Verkehrsmittel entwickelt. Seit ihrer Zulassung im Jahr 2019 hat ihre Nutzung stetig zugenommen: In mehr als hundert Städten von Aachen bis Zwickau ergänzen Sharing-Angebote für Elektrotretroller heute den öffentlichen Nahverkehr und auch privat legen sich immer mehr Menschen einen E-Roller zu. Allerdings beeinträchtigen im Winter Nässe, Kälte, Glätte und Dunkelheit das Fahrerlebnis. Wie sicher ist die Fahrt mit einem E-Scooter im Winter also? „E-Scooter-Fahrten sind im Winter keinesfalls tabu. Solange Fahrende einige Sicherheitshinweise brachten, können sie Elektrotretroller auch bei kälterem Wetter sicher nutzen“, sagt Frank Schneider, Mobilitätsexperte beim TÜV-Verband. Nicht die Temperatur sei dabei entscheidend, sondern die Feuchtigkeit. Bei Schneeregen, Schnee oder Eis kann eine Fahrt mit den so genannten Elektrokleinstfahrzeugen sehr gefährlich sein: Die instabile Stehposition und die kleinen Reifen erhöhen bei Minusgraden das Sturzrisiko. Sind die Straßen jedoch trocken, können die kleinen E-Roller auch bei niedrigen Temperaturen genutzt werden. Der TÜV-Verband gibt Tipps, die Fahrten mit E-Scootern im Winter sicherer machen.

Fahrverhalten den Witterungsbedingungen anpassen

„Grundsätzlich ist das Fahren von E-Scootern nicht schwierig und kann in kurzer Zeit gelernt werden“, erklärt Schneider. „Das führt jedoch dazu, dass sich Fahrende häufig über- und verschätzen. Bei schlechten Wetterverhältnissen führt dieser Leichtsinn schnell zu brenzligen Situationen.“ Fahrer:innen sollten ihr Fahrverhalten den Winterverhältnissen anpassen. Auf nassen Straßen sollten sie langsamer fahren, abrupte Kurvenfahrten vermeiden und besonders Rücksicht auf andere nehmen.

Es gibt kein falsches Wetter – nur falsche Kleidung

E-Scooter-Fahrende sind im Winter mit mehr Schwierigkeiten konfrontiert als in anderen Jahreszeiten. Eis, Schnee und Streusalz erhöhen das Unfallrisiko erheblich. „Es ist ratsam, das ganze Jahr über einen Schutzhelm zu tragen, aber im Winter ist er unverzichtbar“, mahnt Schneider. „Helme verhindern ernste Kopfverletzungen und bieten einen zusätzlichen Kälteschutz.“ Wind- und wasserdichte Oberbekleidung schützt vor kaltem Fahrtwind. Auch die Hände sollten warm eingepackt werden, denn Hände reagieren empfindlicher auf Temperaturverluste als der Rest des Körpers. Die idealen Handschuhe sollten einen hohen Wärmeschutz haben, aber trotzdem dünn sein, damit der E-Roller kontrolliert werden kann und die Bremsen schnell bedient werden können. E-Scooter verfügen lediglich über ein Frontlicht und ein tief angebrachtes Rücklicht. Blinker fehlen derzeit an vielen Fahrzeugen gänzlich. In der Dämmerung und bei Nacht sind E-Scooter-Fahrende für andere Verkehrsteilnehmer:innen schwer sichtbar. Zum eigenen Schutz sollten sie daher helle Oberbekleidung und Reflektoren tragen.

Verkehrsregeln befolgen: Eltern sollten ihre Kinder aufklären

In Deutschland benötigen Fahrer:innen keinen Führerschein und müssen mindestens 14 Jahre alt sein. „E-Scooter sind für ältere Kinder und Jugendliche eine attraktive Mobilitätsalternative zum Fahrrad oder zu öffentlichen Verkehrsmitteln“, sagt Schneider. „Oftmals haben Jugendliche nur eine minimale Verkehrserziehung erhalten und ihnen fehlen grundlegende Kenntnisse der Straßenverkehrsregeln. In Kombination mit einem riskanten Fahrstil führt das schnell zu gefährlichen Unfällen. Hier sind die Eltern in der Pflicht, ihre Heranwachsenden über sicheres Verhalten und Risiken aufzuklären.“ So dürfen E-Scooter nur auf Straßen und Radwegen fahren. Es ist verboten, mit E-Scootern auf dem Gehweg, in der Fußgängerzone und in Einbahnstraßen entgegen der Fahrtrichtung zu fahren. Um die Straße zu überqueren oder Hindernisse zu überwinden, sollten Fahrer:innen vom Roller absteigen und schieben. Auch bei unebenem Straßenbelag wie Kopfsteinpflaster sollten Fahrer:innen im Zweifel besser absteigen. Nicht erlaubt und außerdem gefährlich sind Fahrten zu zweit auf einem Roller. Schneider: „Der ohnehin beengte Fußraum und die wackelige Beschaffenheit der E-Scooter mit kleinen Rädern machen Tandemfahrten brandgefährlich.“

Bei E-Scooter-Unfällen ist häufig Alkohol im Spiel

Laut aktuellen Unfallstatistiken spielt Alkohol bei vielen Unglücksfällen eine große Rolle. Fahren unter Alkoholeinfluss ist ein absolutes No-Go. Für E-Scooter-Fahrer:innen gelten die gleichen Promillegrenzen wie für Autofahrer:innen: Ab 0,5 Promille begehen Fahrer:innen eine Ordnungswidrigkeit und müssen mit einer Geldstrafe oder einem Fahrverbot rechnen. Fahrten mit 1,1 Promille oder mehr sind eine Straftat. Hierbei drohen höhere Geldstrafen oder sogar die Überprüfung der Fahreignung. Für Fahrer:innen unter 21 Jahren sowie für Führerscheinerwerber:innen, die sich noch in der zweijährigen Probezeit befinden, gilt sogar eine absolute Null-Promillegrenze. Laut aktuellen Daten des Statistischen Bundesamtens sind von Januar bis einschließlich Oktober 2022 genau 6.216 Personen bei Unfällen mit E-Scootern verletzt oder getötet worden. Unter den Verunglückten befanden sich 938 Schwerverletzte und 9 Getötete. Das waren in den ersten zehn Monaten des Jahres 2022 bereits 1.334 Verletzte mehr als im Gesamtjahr 2021 (plus 27 Prozent). Nach Angaben der Statistikbehörde war im Jahr 2021 bei fast jedem fünften Unfall mit Elektrorollern Alkohol eine Ursache (18,1 Prozent).

Weitere Informationen unter www.tuev-verband.de

TÜV-Verband e.V.

Als TÜV-Verband e.V. vertreten wir die politischen Interessen der TÜV-Prüforganisationen und fördern den fachlichen Austausch unserer Mitglieder. Wir setzen uns für die technische und digitale Sicherheit sowie die Nachhaltigkeit von Fahrzeugen, Produkten, Anlagen und Dienstleistungen ein. Grundlage dafür sind allgemeingültige Standards, unabhängige Prüfungen und qualifizierte Weiterbildung. Unser Ziel ist es, das hohe Niveau der technischen Sicherheit zu wahren, Vertrauen in die digitale Welt zu schaffen und unsere Lebensgrundlagen zu erhalten. Dafür sind wir im regelmäßigen Austausch mit Politik, Behörden, Medien, Unternehmen und Verbraucher:innen.

Für die oben stehenden Stories, das angezeigte Event bzw. das Stellenangebot sowie für das angezeigte Bild- und Tonmaterial ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmeninfo bei Klick auf Bild/Titel oder Firmeninfo rechte Spalte) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber der Texte sowie der angehängten Bild-, Ton- und Informationsmaterialien. Die Nutzung von hier veröffentlichten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Bei Veröffentlichung senden Sie bitte ein Belegexemplar an service@lifepr.de.
Wichtiger Hinweis:

Eine systematische Speicherung dieser Daten sowie die Verwendung auch von Teilen dieses Datenbankwerks sind nur mit schriftlicher Genehmigung durch die unn | UNITED NEWS NETWORK GmbH gestattet.

unn | UNITED NEWS NETWORK GmbH 2002–2024, Alle Rechte vorbehalten

Für die oben stehenden Stories, das angezeigte Event bzw. das Stellenangebot sowie für das angezeigte Bild- und Tonmaterial ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmeninfo bei Klick auf Bild/Titel oder Firmeninfo rechte Spalte) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber der Texte sowie der angehängten Bild-, Ton- und Informationsmaterialien. Die Nutzung von hier veröffentlichten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Bei Veröffentlichung senden Sie bitte ein Belegexemplar an service@lifepr.de.