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UBA-Studie bestätigt Bedeutung biozider Holzschutzmittel für nachhaltiges Bauen

Eine aktuelle Studie des Umweltbundesamtes unterstreicht, dass biozider Holzschutz für bestimmte Anwendungen unverzichtbar bleibt. Die Ergebnisse könnten Impulse für die künftige Bewertung und Zulassung von Biozidwirkstoffen geben.

(lifePR) (Frankfurt am Main, )
UBA-Studie macht Hoffnung

Kommentar

Am Beispiel der Holzschutzmittel lässt sich die grundsätzliche Problematik der Regulierung von Bioziden erkennen. Auf der einen Seite sind Holzschutzmittel für viele Anwendungen unerlässlich und ermöglichen eine nachhaltige Nutzung von heimischem Holz als nachwachsendes Baumaterial. Damit soll nicht gesagt sein, dass in allen Fällen Holzschutzmittel nötig sind, denn der konstruktive Holzschutz steht immer an erster Stelle. Es ist jedoch festzuhalten, dass sie für zahlreiche Außen- und hoch exponierte Anwendungen unverzichtbar sind. 

Auf der anderen Seite stehen die Bewertungsverfahren der Biozidprodukteverordnung (BPR): Aufgrund des starren Verfahrens, bei dem die Wirkstoffe einzeln bewertet werden, ohne die Endanwendungen und Vorteile ausreichend zu berücksichtigen, in Verbindung mit gefahrenbasierten Ausschlusskriterien, sind immer weniger Wirkstoffe verfügbar. Bereits heute ist es nur noch sehr schwer möglich, Holzschutzmittel zu formulieren, die auch vom Heimwerker verwendet werden können und auch die Zukunft der professionellen Verwender ist unsicher, wenn kein Umdenken stattfindet. Diese Grundproblematik – auf der einen Seite eine wichtige und nachhaltige Anwendung, auf der anderen Seite ein regulatorisch getriebener Wegfall von Wirkstoffen – kennt man bei vielen Anwendungen unter der BPR (nicht zuletzt auch bei Topfkonservierungsmitteln oder Filmschutzmitteln).  

Wie kann man aus diesem Dilemma entkommen?

Auf jeden Fall sind Anpassungen der BPR nötig. Kurzfristig ist zu hoffen, dass der sogenannte „Omnibus X“, der gerade in EU-Parlament und Rat diskutiert wird, zumindest kleinere Verbesserungen bringen wird. Mittel- und langfristig ist eine grundlegende Revision der BPR erforderlich. Die EU-Kommission führt aktuell immerhin schon mal eine entsprechende Evaluierung durch. Manches kann jedoch auch im bestehenden Rechtsrahmen erreicht werden, wenn ein Umdenken in der Bewertungspraxis stattfindet und der Wille besteht, pragmatische Lösungen zu finden. Der erste Schritt dabei ist naturgemäß, den Verzicht auf Biozide nicht als Wert per se zu betrachten, sondern anzuerkennen, dass bestimmte Biozidwirkstoffe für wichtige Anwendungen unerlässlich sind.

Eine Studie macht Hoffnung

Bei den Holzschutzmitteln macht hier eine aktuelle Studie mit dem Titel „Herausforderung biozider Holzschutz der Zukunft“ im Auftrag des Umweltbundesamtes Hoffnung. Auch wenn man über die einzelnen Details immer diskutieren kann, so sind viele der zentralen Schlussfolgerungen der Studie sehr relevant. So heißt es: „Der biozide Holzschutz wird auch künftig in Anwendungsbereichen essenziell bleiben, in denen nicht ausreichend dauerhafte Holzprodukte bzw. Holzbauteile einer langanhaltenden bzw. dauerhaften Befeuchtung oder dem Erdkontakt ausgesetzt sind.“ Wenn sich diese Erkenntnis bei den bewertenden Behörden sowie bei den anstehenden Wiedergenehmigungen durchsetzt, so besteht Hoffnung, dass man Lösungen finden wird, die die Anwendungen erhalten, ohne Abstriche in Bezug auf das hohe Schutzniveau für Mensch und Umwelt machen zu müssen. 

Dr. Christof Walter

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