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Verfassungswidriges Wahlrecht: Palmer und Berkemer schlagen Lösung vor

(lifePR) (Tübingen, )
Der Bundestag muss das Wahlrecht neu regeln, das hat das Bundesverfassungsgericht jetzt entschieden. Den Vorschlag für eine Lösung haben der Tübinger Oberbürgermeister Boris Palmer und Rainer Berkemer bereits ausgearbeitet. Die beiden Mathematiker hatten im Anschluss an die Nachwahl zur Bundestagswahl 2005 in Dresden in einem Artikel für die taz die verfassungswidrige Klausel des Bundeswahlrechts analysiert und Lösungsvorschläge präsentiert.
Wie kann man dem Phänomen der "Stimmgewichtsumkehrung", also dem taktischen Einsetzen von Zweitstimmen zur Beeinflussung der Überhangmandate, entgegen wirken?
Palmer und Berkemer schlugen in ihrem Artikel am 4. Oktober 2005 ein Verfahren vor, das nach dem französischen Mathematiker André Sainte-Laguë benannt ist und die Paradoxien des Bundeswahlrechts ausschließe. Auch bei den Überhangmandaten gebe es praktikable Lösungen, um die Stimmgewichtsumkehr zu vermeiden. Die Autoren nannten zum Beispiel den Augsburger Mathematik-Professor Friedrich Pukelsheim, der dafür eine"direktmandatsbedingte Divisormethode" vorgeschlagen habe. Dabei würden Überhangmandate erst gar nicht auftreten. Die Methode habe im Kern den Effekt, dass eine Partei, die in einem Bundesland Überhangmandate erzielt habe, in anderen Bundesländern auf eine entsprechende Anzahl von Mandaten nach dem Zweitstimmenproporz verzichten müsse.

,"Das Bundeswahlrecht ist voller Fallstricke und Ungerechtigkeiten, die durch die Nachwahl in Dresden publik geworden sind", schrieben Palmer und Berkemer in der taz. Weil das Bundesverfassungsgericht die Veröffentlichung der Ergebnisse des Urnengangs vom 18. September 2005 noch vor der Dresdner Nachwahl zugelassen hatte, hätten die Wähler und Wählerinnen dort erstmals abschätzen können, was sie mit ihrer Stimmabgabe tatsächlich bewirken konnten.
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