Kontakt
QR-Code für die aktuelle URL

Story Box-ID: 22974

Umweltbundesamt Wörlitzer Platz 1 06844 Dessau-Roßlau, Deutschland http://www.umweltbundesamt.de/
Ansprechpartner:in Frau Anke Döpke +49 340 21032827
Logo der Firma Umweltbundesamt
Umweltbundesamt

Emissionshandel - nachträgliche Kürzungen bei Zertifikaten nach Europarecht zulässig

Europäisches Gericht erster Instanz erlaubt deutsche "Ex-Post-Korrekturen"

(lifePR) (Dessau, )
Bestimmte Unternehmen, die am Emissionshandel teilnehmen, unterliegen einer nachträglichen Kürzung ihrer Zertifikatsmenge. In Deutschland betrifft dies rund 700 Anlagen mit rund fünf Millionen Zertifikaten pro Jahr – zum Beispiel solche, die ihre Zertifikate aufgrund von Produktionsprognosen erhielten. Fällt die tatsächliche Produktionsmenge geringer aus, müssen diese Unternehmen überzählig zugeteilte Berechtigungen nach deutschem Recht zurückgeben. Diese Regel im deutschen Zuteilungsgesetz 2007 bestätigte heute das Europäische Gericht erster Instanz (EuG). Die Betreiber dieser Anlagen müssen für die Zuteilungsperiode 2005-2007 jährlich Berichte über ihre tatsächlichen Produktionsmengen bei der Deutschen Emissionshandelsstelle (DEHSt) im Umweltbundesamt (UBA) einreichen. Die DEHSt überprüft dann die bei der Zuteilung im Jahr 2004 abgegeben Produktions- und Emissionsprognosen. Nahezu alle dazu verpflichteten Unternehmen reichten diese Berichte bereits ein. Die DEHSt kann die Ex-Post-Anpassungen nun vollziehen und prüft das weitere Vorgehen.

Bislang hatte die DEHSt die Anpassung der Zuteilungsmengen wegen des laufenden Verfahrens vor dem Europäischen Gericht erster Instanz nicht vollzogen. Die betroffenen Unternehmen müssen ihren Mitteilungspflichten auch im Januar und März 2008 nachkommen. Sonst drohen gegebenenfalls Geldbußen.

Die EU-Kommission meinte, die Ex-Post-Regelungen im deutschen Zuteilungsgesetz verstießen gegen das Europarecht. Die Reglungen griffen in den Markt ein und stören die Planungssicherheit der Unternehmen. Daher hatte die Kommission im deutschen sowie zwölf weiteren Nationalen Allokationsplänen der ersten Zuteilungsperiode 2004-2007 die "Ex-Post-Anpassungen" untersagt.

Im September 2004 klagte die Bundesrepublik Deutschland gegen diese Entscheidung der Kommission beim Europäischen Gericht erster Instanz. Diese Klage hatte nun Erfolg. Der EuG stellte fest: Die Emissionshandelsrichtlinie untersagt es den Mitgliedstaaten nicht, durch Ex-Post-Anpassungen einer "Überallokation" entgegenzutreten – also einer zu hohen Ausstattung der Anlagenbetreiber mit Emissionsberechtigungen. Die Richtlinie erfordere sogar, Zuteilungsentscheidungen zu widerrufen, die auf fehlerhaften Angaben beruhen. Außerdem dürfe die Kommission den Mitgliedstaaten nicht verwehren, Emissionszertifikate dort wieder einzuziehen, wo sie ihren Zweck verfehlen. Die Mitgliedsstaaten leisteten so einen zusätzlichen Beitrag zum Klimaschutz.
Für die oben stehenden Stories, das angezeigte Event bzw. das Stellenangebot sowie für das angezeigte Bild- und Tonmaterial ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmeninfo bei Klick auf Bild/Titel oder Firmeninfo rechte Spalte) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber der Texte sowie der angehängten Bild-, Ton- und Informationsmaterialien. Die Nutzung von hier veröffentlichten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Bei Veröffentlichung senden Sie bitte ein Belegexemplar an service@lifepr.de.
Wichtiger Hinweis:

Eine systematische Speicherung dieser Daten sowie die Verwendung auch von Teilen dieses Datenbankwerks sind nur mit schriftlicher Genehmigung durch die unn | UNITED NEWS NETWORK GmbH gestattet.

unn | UNITED NEWS NETWORK GmbH 2002–2024, Alle Rechte vorbehalten

Für die oben stehenden Stories, das angezeigte Event bzw. das Stellenangebot sowie für das angezeigte Bild- und Tonmaterial ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmeninfo bei Klick auf Bild/Titel oder Firmeninfo rechte Spalte) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber der Texte sowie der angehängten Bild-, Ton- und Informationsmaterialien. Die Nutzung von hier veröffentlichten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Bei Veröffentlichung senden Sie bitte ein Belegexemplar an service@lifepr.de.