Hintergrund ist Paragraf 7 (4) a) der Satzung zur Bürgerbeteiligung vom 01.03.2024, in dem eine Einwohnerversammlung zu den „mindestens einmal jährlich stattfindende(n) Verfahren“ zählt, mit denen die „kontinuierliche Information der Einwohner“ durchgeführt und die „Weiterentwicklung der Stadtentwicklungsstrategie“ vorgestellt wird.
Auf die Einwohnerversammlung wird ein Strategie-Workshop zum Stadtentwicklungsstatus folgen, zu dem ebenfalls alle Bürgerinnen und Bürger eingeladen sind. Der Termin steht noch nicht fest, wird aber rechtzeitig bekanntgegeben.