Der Beschluss des Bundeskabinetts am 13. März 2024 sah im Nachweisgesetz nach wie vor keine Verbesserungen im Vergleich zum Referentenentwurf vom 11. Januar 2024 vor. Nun ergab eine Koalitionseinigung, dass im Nachweisgesetz und im Arbeit-nehmerüberlassungsgesetz doch die Textform zugelassen werden soll.
Südwesttextil-Hauptgeschäftsführerin Edina Brenner begrüßt den Durchbruch: „Die Zulassung der im Geschäftsverkehr üblichen und anerkannten Textform im Nachweis-gesetz war überfällig und entspricht nun den digitalisierten Personalabteilungen unse-rer Mitgliedsunternehmen.“ Die bürokratische Belastung für die Unternehmen der ba-den-württembergischen Textil- und Bekleidungsindustrie ist in vielen Bereichen hoch. Südwesttextil sieht daher weiterhin großen Bedarf für den Bürokratieabbau: „Wir neh-men Bundesjustizminister Dr. Marco Buschmann beim Wort, dass auf das Bürokratie-entlastungsgesetz weitere Schritte folgen.“