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Kommunen legen gemeinsam mit Trägerverbänden Lösungsansatz zur Finanzierung der Kinderbetreuung vor

(lifePR) (Düsseldorf, )
Die kommunalen Spitzenverbände in Nordrhein-Westfalen, Städtetag, Landkreistag und Städte- und Gemeindebund NRW, haben heute gemeinsam mit den Spitzenverbänden der freien Wohlfahrtspflege einen Lösungsvorschlag zur künftigen Kindergartenfinanzierung vorgelegt. Der Vorschlag mit konkreten Formulierungen zu den bisher im Gesetzgebungsverfahren zum Kinderbildungsgesetz (KiBiz) streitigen Finanzierungsregelungen wurde von einer Arbeitsgruppe der so genannten Landesarbeitsgemeinschaft der öffentlichen und freien Wohlfahrtspflege erarbeitet und heute den Fraktionen des Landtags NRW übersandt.

Mit dem Vorschlag zeigen die Spitzenverbände der öffentlichen und freien Wohlfahrtspflege einen Weg auf, die Finanzierung der Kinderbetreuung in den Einrichtungen auf eine Grundlage zu stellen, die die Risiken zwischen Einrichtungs- und Finanzierungsträgern gerechter verteilt. Daneben bleiben weitere Kritikpunkte offen, wie etwa die Finanzierung der Sprachförderung, der Familienzentren oder die Kommunalisierung der Elternbeiträge.

„Als Kommunen haben wir den Rechtsanspruch auf einen Kindergartenplatz zu erfüllen, wir sind in vielen Fällen selbst Einrichtungsträger und tragen den größten Teil der Kosten der gesamten Kindergartenbetreuung. Deshalb haben wir ein hohes Interesse an einer praktikablen und konsensualen Finanzierungslösung“, erklärten Dr. Stephan Articus, Geschäftsführer des Städtetages NRW, Dr. Martin Klein, Hauptgeschäftsführer des Landkreistages NRW, und Dr. Bernd Jürgen Schneider, Hauptgeschäftsführer des Städte- und Gemeindebundes NRW: „Für uns war und ist daher der im Februar geschlossene Finanzierungs-Konsens von besonderer Bedeutung.“ Um diesen Konsens wiederzubeleben, haben die kommunalen Spitzenverbände gemeinsam mit den ebenfalls am damaligen Konsens beteiligten Spitzenverbände der freien Wohlfahrtspflege einen Lösungsvorschlag erarbeitet, der das System der Kindpauschalen aufgreift und durch ein neues Element, das „Einrichtungsbudget“ ergänzt.

Nach dem neuen Vorschlag sollen Jugendamt und Einrichtungsträger im März jeden Jahres den Bedarf an Betreuungsplätzen für das kommende Kindergartenjahr (Beginn 01.08.) ermitteln und die in den einzelnen Einrichtungen angebotenen Betreuungsplätze planen. Dabei sollen sich die die Strukturen und die fachlichen Standards wie Gruppengröße, Personalausstattung etc. an den drei Gruppentypen orientieren, auf die man sich im Februar gemeinsam geeinigt hatte. Kombinationen etwa durch „halbe Gruppen“ aus zwei verschiedenen Typen sollen aber möglich sein, um die gewünschte Flexibilität zu erhalten.

Anhand dieser Planungen ermittelt man dann durch Addition aller auf eine Einrichtung entfallenden Kindpauschalen ein „Einrichtungsbudget“, nach dem die Förderung im folgenden Kindergartenjahr erfolgt und in dessen Rahmen die Einrichtungen mit den Eltern Betreuungsverträge abschließen können. Um sicherzustellen, dass sich die Förderung im Ergebnis aber nicht auf Planungen, sondern auf tatsächliche erbrachte Betreuungsleistungen bezieht, wird nach Ablauf der Kindergartenjahres ein Vergleichsbudget ermittelt, in das die Pauschalen für alle tatsächlich betreuten Kinder einfließen. Weicht dieses Vergleichsbudget um mehr als 10 Prozent nach unten oder oben von dem Planungsbudget ab, soll nach den Vorstellungen der Kommunen nachträglich ein finanzieller Ausgleich erfolgen.

„Mit diesem Vorschlag würde der gute Ansatz der Kindpauschalen umsetzbar. Das würden wir begrüßen, denn das System der Kindpauschalen bietet eine große Flexibilität und Leistungsgerechtigkeit“, so die Geschäftsführer der kommunalen Spitzenverbände. Daneben erhielten die Einrichtungen durch den 10-prozentigen „Finanzkorridor“ eine Planungssicherheit, die sie und ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter gerade in den ersten Jahren der Umstellung aufgrund der Unsicherheiten etwa bezüglich des künftigen Buchungsverhaltens der Eltern dringend benötigen.

Ein weiterer unverzichtbarer Vorteil ist die im Rahmen der kommunalen Kindergartenbedarfsplanung zu vereinbarende Gruppenstruktur. „Der Gesetzentwurf der Landesregierung sieht für Kinder gleichen Alters deutlich unterschiedliche Pauschalen vor. Das ist nur gerechtfertigt, wenn die Kinder auch in einer der Förderhöhe angemessenen Gruppen- und Personalstruktur betreut werden. Dazu brauchen wir die vereinbarten Gruppentypen als feste Orientierung und Qualitätsvorgabe“, sagten Articus, Klein und Schneider. Dennoch würden die Einrichtungen durch die Kombinationsmöglichkeiten und die Konstruktion des Einrichtungsbudgets eine große Flexibilität innerhalb der Einrichtung erhalten, um optimal auf die Bedürfnisse von Kindern und Familien eingehen zu können. Die im Einzelnen zu erwartenden finanziellen Auswirkungen des Modells in den jeweiligen Konstellationen müssten allerdings noch durchgerechnet werden.

Die kommunalen Spitzenverbände gehen davon aus, dass der Kompromiss auch von den in der Landesarbeitsgemeinschaft der öffentlichen und freien Wohlfahrtspflege nicht vertretenen Kirchen mitgetragen werden kann. Dies wäre konsequent, da der Vorschlag zur Finanzierung jedenfalls aus Sicht der Kommunen voll und ganz der Intention des Konsenspapiers vom Februar entspricht.

Aus Sicht der kommunalen Spitzenverbände bietet der neue Vorschlag damit die Möglichkeit, die Diskussion um die Kindergartenfinanzierung zu versachlichen und den Konsens wiederzubeleben. Die Verbände haben dabei erfreut zur Kenntnis genommen, dass Minister Armin Laschet die Vorlage der Vorschläge der Landesarbeitsgemeinschaft der freien und öffentlichen Wohlfahrtspflege in der heutigen aktuellen Stunde des Landtages begrüßt und eine intensive Prüfung durch die Landesregierung zugesagt hat.

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Der Städte- und Gemeindebund Nordrhein-Westfalen (StGB NRW) ist ein Zusammenschluss von 360 der 396 Kommunen im Bundesland Nordrhein-Westfalen. Mitglieder im Städte- und Gemeindebund sind ausschließlich kreisangehörige Städte und Gemeinden. In den kreisangehörigen Städten und Gemeinden in NRW leben gut 9 Millionen Menschen - mehr als die Hälfte der Gesamtbevölkerung des Landes. Die Mitgliedschaft im StGB NRW ist freiwillig.

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