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Allrecht hilft gegen Cyber-Mobber

Die Düsseldorfer ALLRECHT Rechtsschutzversicherung AG hilft als einer der ersten Anbieter dabei, zivilrechtliche Unterlassungsansprüche etwa gegen Seitenbetreiber durchzusetzen

(lifePR) (Düsseldorf, )
Cybermobbing oder besser Cyberbullying hat sich in jüngster Zeit fast schon zu einem Massenphänomen entwickelt. Unter Bloßstellungen, Belästigungen und Rufmord im Internet, in Chatrooms, Foren oder via Handy leiden insbesondere Jugendliche. Nun hilft die Düsseldorfer ALLRECHT Rechtsschutzversicherung AG, Tochter der SIGNAL IDUNA Gruppe, als einer der ersten Anbieter dabei, zivilrechtliche Unterlassungsansprüche etwa gegen Seitenbetreiber durchzusetzen.

Opfer und Täter von Cyberbullying gehören nach Angaben der Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft überwiegend der gleichen Altersgruppe an: 88 Prozent der Täter sind zwischen elf und zwanzig Jahren alt, während im Gegenzug 34 Prozent dieser Altersgruppe schon mal selbst von derartigen Nachstellungen betroffen waren. Häufig nimmt Cybermobbing in sogenannten sozialen Netzwerken seinen Anfang: Schmähungen und das Streuen unwahrer Gerüchte arten teilweise in regelrechte Hasskampagnen aus.

Was für die Täter häufig nur ein schlechter Scherz ist, bedeutet für die Opfer höchste Seelenqual, die bis in den Selbstmord führen kann. Problematisch ist insbesondere, dass aufgrund der Anonymität im Netz soziale Kontrollen nicht mehr greifen, was viele dazu verleitet, sämtliche Hemmungen fallen zu lassen.

Doch man sollte das Treiben nicht widerstandslos hinnehmen. So empfehlen Experten Eltern, die mitkriegen, dass ihr Nachwuchs im Cyberspace gemobbt wird, Beweismittel zu sammeln und die Polizei einzuschalten. Hier ist es einerseits hilfreich, wenn Hass-Mails und -SMS gespeichert und Screenshots von verunglimpfenden Internetseiten angefertigt werden. Zudem ist auch der betreffende Netzwerkbetreiber einzuschalten, dem man die Seiten meldet und die Löschung rufschädigender Inhalte beantragt. Dazu ist es unumgänglich, so die SIGNAL IDUNA, dass sich auch die Eltern Computerkenntnisse aneignen, um die Internetgewohnheiten ihrer Kinder beobachten und gegebenenfalls schützend eingreifen zu können.

Manchmal hilft nur ein Zivilprozess, um einen Seitenbetreiber - das kann auch der Täter selbst sein - zu zwingen, die beanstandeten Inhalte zu löschen und zukünftig derartige Veröffentlichungen zu unterlassen. Hier greift der Versicherungsschutz der ALLRECHT, die im Rahmen beispielsweise ihres "Privat- und Berufsrechtsschutz" Anwalts- und Gerichtskosten sowie Kosten für Zeugen und die Durchsetzung des Beseitigungs- und Unterlassungsanspruchs übernimmt.
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