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Handel & Fang von Hai- & Rochenprodukten

Ein kurzer Überblick

(lifePR) (Cham, )
Gute Nachrichten und Fortschritte beim Schutz von Haien gab es bei der Globalen Konferenz zum Schutz wandernder Arten (CMS COP 15) im März in Brasilien: Unter anderem haben der Bogenstirn-Hammerhai (Sphyrna lewini), Fuchshaie (Alopias spec.) und Großer Hammerhai (Sphyrna mokarran) einen Schutzstatus erhalten.

Warum Entscheidungen wie diese so wichtig sind für Haiarten und die marinen Ökosysteme weltweit? Millionen von Haie werden jedes Jahr weltweit gefangen. Eine Auswirkung davon: Etwa 37 % aller Hai- und Rochenarten sind laut der IUCN Red List vom Aussterben bedroht. Dabei sind Haie so essenziell für marine Ökosysteme: Zum Beispiel regulieren sie Beutepopulationen und halten Nahrungsnetze stabil. 

Dass Haie gefangen werden, das passiert gezielt: zum Beispiel für Haifleisch oder Haileber-Öl oder aber über Beifang, der bei der industriellen Fischerei stattfindet. Das es überhaupt passiert, hat einige Ursachen. 

Die Gründe und Ursachen 

Gesetzliche Rahmenbedingungen 
In der EU gibt es Fangverbote für besonders gefährdete Arten von Haien. Dazu zählt zum Beispiel der Riesenhai. Wird dieser versehentlich gefangen, muss er wieder zurück in den Ozean. Gleichzeitig muss dieser Fang und das Zurücksetzen dokumentiert werden.  

Dass Haie wieder zurückgesetzt werden, das ist nicht für alle Haie erlaubt. Nur spezifische Haiarten die stark bedroht sind fallen unter die Rückwurfregelung. Warum das nicht für alle Haie gilt? Kurz gesagt: wegen der so genannten Haiflossen-Fischerei. Dabei wird dem Hai noch auf See die Flosse abgetrennt, da diese einen hohen Wert hat. Der Hai wird danach wieder zurück ins Meer geworfen und kann – ohne Flosse – nicht mehr überleben.  

In der EU gibt es deshalb seit 2013 die “Fins Naturally Attached”-Regel (FNA): Dabei gilt, dass ganze Tiere sozusagen “anlanden” müssen – mit ihren Flossen natürlich am Körper angewachsen. Das ist eine Lösung für die Haiflossen-Problematik, hat aber ein weiteres Problem zur Folge: Dadurch ist auch der Konsum von Haifleisch gestiegen. Denn die FNA-Regel hat zwar das so genannte Finning auf See reduziert, jedoch neue Absatzmärkte für Haifleisch geschaffen. Dazu kommt, dass Fangmeldungen oft ungenau sind oder falsch deklariert werden. DNA-Analysen zeigen regelmäßig, dass geschützte Arten illegal verkauft werden.   

In Deutschland gibt es zwar keinen kommerziellen Haifang, aber Import und Verarbeitung finden weiterhin statt. Eine Überwachung dafür erfolgt durch das Bundesamt für Naturschutz (BfN) und den Zoll. 

Was kann helfen? 
Wichtige Abkommen für den Schutz von Hai- und Rochenarten sind unter anderem Washingtoner Artenschutzabkommen CITES, Bonner Konvention also die CMS (Convention on the Conservation of Migratory Species of Wild Animals) und das Seerechtsübereinkommen der Vereinten Nationen (UNCLOS: United Nations Convention on the Law of the Sea). Seit den letzten CITES-Konferenzen stehen über 70 Hai- und Rochenarten unter Schutz (Anhang II oder I). 

Einige konkrete Lösungen 
Zum Beispiel auf CITES-Konferenz können Hai-Arten in den so genannten Schutzstatus “Anhang I” aufgenommen werden. Damit wäre der internationale Handel mit diesen Arten untersagt.
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