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Serdar Siktas
Eine Top LKW-Versicherung ist unabdingbar
Die LKW-Versicherung: "Pflichtversicherung für Betriebe mit LKW, aber auch Faktor für deren Wettbewerbsfähigkeit", weiß Serdar Siktas, Geschäftsleiter von Siktas24

Eine Lkw-Versicherung kommt für Beeinträchtigungen gegenüber Dritten auf, welche aus der Führung eines entsprechenden Fahrzeugs resultieren. Es sind sowohl Sach- als auch Personenschäden bzw. die daraus entstehenden Vermögensschäden, wie zum Beispiel Verdienstausfälle, inbegriffen. Ebenso wehrt sie gegebenenfalls unberechtigte Ansprüche - notfalls vor Gericht - ab. Wie bereits angedeutet, ist die Versicherungssumme dabei immer ein höchst wichtiger Punkt. Hier gibt es gesetzliche Vorgaben, die unbedingt einzuhalten sind. So müssen Personenschäden nach dem § 4 Absatz 2 PflVG mit mindestens 7,5 Millionen Euro und Sachschäden mit 1,12 Millionen Euro abdeckt sein. Reine Vermögensschäden müssen bis 50.000 Euro versichert sein. "Versicherer bieten jedoch oft deutlich höhere Versicherungssummen und immer auch zusätzliche Kasko-Leistungen an, die in den meisten Fällen tatsächlich zu berücksichtigen sind, aber eben nicht zwingend in vollem Umfang", weiß Serdar Siktas.
Mit einer Teilkaskoversicherung ehrhalten Unternehmen unter anderem einen ergänzten Versicherungsschutz bei Schäden durch Explosion, Brand, Diebstahl, Entwendung, Sturm, Blitzschlag, Hagel, Überschwemmung, Glasbruch, Zusammenstoß mit Haarwild, Kurzschlussschäden, Tierbiss oder auch grobe Fahrlässigkeit. Die konkreten Umfänge können von Anbieter zu Anbieter unterschiedlich sein. Manche Leistung, die bei Versicherer A noch in den Teilkaskoschutz fällt, ist bei Versicherer B nur in der Vollkasko erhältlich. Praktisch jedes Versicherungsunternehmen bietet sämtliche Komponenten der jeweiligen Teilkasko auch in der Vollkasko und Transportversicherung an. Eine Absicherung, die in der Regel immer letzterer Versicherungsform vorbehalten bleibt, ist der Schutz bei Selbstverschulden. Als selbst verschuldeter Unfall gilt beispielsweise ein von außen mit mechanischer Gewalt auf das Fahrzeug einwirkendes Ereignis. Wer einen solchen Schaden verursacht, spielt hier keine Rolle.
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