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Bußgeld, Punkte, Fahrverbot - das "kostet" ein Blitzer-Foto

(lifePR) (Köln, )
Morgen geht es Rasern wieder an den Kragen. Über 13.000 Polizisten werden an über 7.000 Standorten in ganz Deutschland mit Radarfallen auf Verkehrssünder warten. Doch welche Überschreitung kostet eigentlich wie viel? Wann müssen Autofahrer um ihren Führerschein bangen? Und was können Fahrer tun, die auf die Fahrerlaubnis angewiesen sind? Der Partneranwalt von ROLAND Rechtsschutz, Benjamin Dahm aus der Kanzlei Solmecke Rechtsanwälte, fasst die wichtigsten Hinweise zu Geschwindigkeitsverstößen zusammen.

Wann droht beim "Blitz-Schnappschuss" welches Bußgeld? Wann ist der "Lappen" weg?

Die Spannbreite ist groß: Wer außerorts mit bis zu zehn Stundenkilometern über der zulässigen Geschwindigkeit in die Radarkontrolle fährt, muss zehn Euro bezahlen. Autofahrer, die innerorts allerdings gleich mehr als 70 Stundenkilometer zu viel auf dem Tacho haben, greifen mit 680 Euro tief in die Tasche. Im Mai 2014 wurde ein neuer Bußgeldkatalog eingeführt. Und der hat sich auch auf die Punkteregelungen ausgewirkt: Ab 21Stundenkilometern über dem Soll bekommt der Fahrer einen Punkt, sprich einen Eintrag im Fahreignungsregister. Bei acht Punkten ist der Führerschein dann für mindestens ein halbes Jahr weg. Und schon ein einziger Verstoß kann den Fahrer seinen "Lappen" kosten: Innerorts reichen 30 Stundenkilometer über dem Soll, um die Fahrerlaubnis für einen Monat zu verlieren. "Mit der neuen Verordnung sollen Autofahrer stärker für Verkehrsverstöße sensibilisiert und Unfälle reduziert werden", erklärt der Fachanwalt für Verkehrsrecht Benjamin Dahm. Schließlich kommen jedes Jahr mehrere Tausend Menschen bei Verkehrsunfällen ums Leben. Also lieber an die Geschwindigkeitsbegrenzung halten - nicht nur beim Blitz-Marathon!

Wann kann man sich gegen ein Bußgeld oder ein Fahrverbot wehren?

Im Briefkasten liegt ein Bußgeldbescheid samt "Blitzer-Schnappschuss" - doch der Fahrer ist nicht zu erkennen. Kann der Halter des Fahrzeugs sich gegen den Bescheid wehren? "Grundsätzlich kann man gegen jeden Bußgeldbescheid innerhalb von zwei Wochen Einspruch einlegen", so der ROLAND-Partneranwalt. "Lässt sich nicht ermitteln, wer den Wagen gefahren ist, wird der Bußgeldbescheid eventuell fallengelassen." Versucht der Halter aber immer wieder, mit dieser Begründung um Knöllchen herumzukommen, könnte er dazu verpflichtet werden, ein Fahrtenbuch zu führen. Ein anderer Fall: Wer seinen Führerschein abgeben soll, diesen aber dringend braucht, hat ebenfalls Möglichkeiten. "Selbstständige, die ohne ihre Fahrerlaubnis um ihre Existenz bangen müssen und Angestellte, deren Arbeitsplatz aufgrund des Fahrverbots gefährdet wäre, können dagegen vorgehen. Gegebenenfalls wird dann auf die Sanktion verzichtet, dafür aber meist die Geldbuße verdoppelt."

Weitere Rechtstipps finden Sie auf unserer Internetseite unter http://www.rolandrechtsschutz.de/service/rundumsrecht/rechtstipps/

Über ROLAND Rechtsschutz

Die ROLAND Rechtsschutz-Versicherungs-AG ist ein Premium-Anbieter für Rechtsschutz. Die Gesellschaft zählt mit Bruttobeitragseinnahmen in Höhe von 384,3 Millionen Euro im Jahr 2013 zu den wachstumsstärksten Anbietern der Branche und belegt heute Platz drei im deutschen Rechtsschutz-Markt. Zu dem Leistungsangebot des Rechtsschutz-Spezialisten zählen Produkte sowohl für Privat- als auch für Gewerbekunden. Die Produktpalette im Privatkunden-Segment reicht vom Verkehrs-Rechtsschutz bis zu umfassenden Rechtsschutz-Paketen. Dazu gehört auch die Kostenübernahme bei Mediationsverfahren. Bei Produkten für Gewerbekunden zeichnet sich ROLAND Rechtsschutz durch passgenaue Lösungen für Unternehmen sowie Berufsgruppen aus, so zum Beispiel für Top-Manager, Ärzte, Steuerberater und Architekten.

ROLAND Rechtsschutz übernimmt nicht nur die Kosten im Rechtsschutz-Fall, sondern beugt auch vor. Deshalb können sich Kunden rund um die Uhr einen ersten rechtlichen Rat per Telefon von einem unabhängigen Anwalt einholen - noch bevor es zu einem Rechtsstreit kommt. Zudem verfügt ROLAND über ein Netzwerk von 2.500 qualifizierten Partneranwälten und empfiehlt den Kunden bei Bedarf als zusätzliche Service-Leistung unverbindlich eine geeignete Kanzlei.

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Die Gesellschaften der ROLAND-Gruppe gehören zu den führenden Anbietern von Rechtsschutz-, Prozessfinanzierungs-, Schutzbrief- und Assistance-Leistungen. Die Gruppe hat 1.415 Mitarbeiter und Bruttobeitragseinnahmen von 403,1 Millionen Euro sowie Umsatzerlöse und sonstige Erträge von 45,5 Millionen Euro (Geschäftsjahr 2013).

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ROLAND ProzessFinanz: finanziert Prozesse gegen Erfolgsbeteiligung

ROLAND Schutzbrief: drittgrößter deutscher Schutzbriefanbieter; innovative Schutzbriefpakete und inkludierte Schutzbriefe

ROLAND Assistance: B2B-Deckungskonzepte in den Geschäftsfeldern Fahrzeug & Mobilität, Haus & Wohnen, Gesundheit & Pflege sowie Reise & Mehrwert

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