Kontakt
QR-Code für die aktuelle URL

Story Box-ID: 622896

Rechtsanwälte Lampmann, Haberkamm & Rosenbaum Partnerschaft Stadtwaldgürtel 81-83 50935 Köln, Deutschland http://www.lhr-law.de
Ansprechpartner:in Frau Birgit Rosenbaum +49 221 27167330
Logo der Firma Rechtsanwälte Lampmann, Haberkamm & Rosenbaum Partnerschaft
Rechtsanwälte Lampmann, Haberkamm & Rosenbaum Partnerschaft

Wem gehört eigentlich Iceland?

Inniger Markenstreit zwischen walisischer Supermarktkette und dem Staat Island

(lifePR) (Köln, )
Island den Isländern? - Nein, so einfach macht es sich die EU nicht und überlässt - scheinbar genüsslich den Widerstand erwartend - die Markenrechtsstreitigkeiten zur Marke "Iceland" kaltblütig den Protagonisten: Zum einen "Iceland Food "aus Wales und "Iceland" - aus Island eben. Wer zuerst auf den Namen kam mag Nebensache bleiben, aber die Waliser verkaufen nun schon seit 45 Jahren ihre Tiefkühlkost in eigenen Supermärkten und solange den Isländern der Wert ihrer vermeintlich ureigenen Marke nicht wirklich bewusst war, gab das auch keine Probleme.

Allerdings: Island erkennt mehr und mehr den Wert der Marke "Iceland" und nutzt nicht erst seit der Fußball-WM mit "Uuh!!" gern den sich anbietenden Querverweis auf nordische Frische, Kreativität und sagenhafte Standfestigkeit. Aber: Im markenrechtlichen Sinn sind Europas nördlichsten Gewerbetreibenden durchaus effektive Grenzen gesetzt: So darf der Inselstaat in seiner Werbeprosa gar keinen Bezug mehr nehmen auf den Ländernamen, denn Iceland ist seit kurzem als Markenname gesichert. Immer wenn isländische Firmen auf dem europäischen Markt etwas als "Made in Iceland" verkaufen wollen, riskieren Sie eine Abmahnung des Markeneigentümers.


Inselstaat riskiert Abmahnungen aus Wales


Seit Ende 2014 ist Iceland beim Amt der Europäischen Union für Geistiges Eigentum (EUIPO) als Marke von "Iceland Food" eingetragen. Pikant dabei die mögliche Antwort auf die Frage, ob z.B. Polen z.B. auch von einem Abschleppunternehmen gleichen Namens markenrechtrechtlich okkupiert werden könnte, oder ob die EU gegenüber dem offiziell nicht mehr beitragswilligen Island ein Exempel statuieren wollte.

Das darf doch wohl nicht wahr sein, so einhellige Meinung in Reykjavik, wo das zarte aber tief verwurzelte Pflänzlein des Iceland-Feelings Touristen ins Land spülen und den Export ankurbeln soll. Man will gegen die Entscheidung des EU-Amtes klagen. Endgültig hochgekocht ist das Thema während der EM durch das gute Abschneiden des isländischen Nationalteams. Nicht unerheblich viele Briten hielten die Mannschaft für eine Auswahl ihres Supermarktes und gratulierten per Twitter und facebook an die die digitale Firmen-Pinwand des waliser Unternehmens.

Ob die Klage Erfolg verspricht? Den Verantwortlichen von "Iceland" mag das egal sein, denn erfolgreiches Marketing spiegelt die Momentaufnahme und je grotesker das Verfahren, je besser für die Marke - ob sie am Ende geschützt ist oder nicht...

Website Promotion

Website Promotion
Homepage der Marken-, Rechte- und Personenschützerkanzlei LHR

Rechtsanwälte Lampmann, Haberkamm & Rosenbaum Partnerschaft

Sie benötigen einen Ansprechpartner zu komplexen Themen rund um das Markenrecht oder zum Schutz der eigenen Marke? Rechtsanwältin Birgit Rosenbaum ist Fachanwältin für gewerblichen Rechtsschutz und Partner der Marken-, Rechte- und Personenschützerkanzlei LHR.

Für die oben stehenden Stories, das angezeigte Event bzw. das Stellenangebot sowie für das angezeigte Bild- und Tonmaterial ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmeninfo bei Klick auf Bild/Titel oder Firmeninfo rechte Spalte) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber der Texte sowie der angehängten Bild-, Ton- und Informationsmaterialien. Die Nutzung von hier veröffentlichten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Bei Veröffentlichung senden Sie bitte ein Belegexemplar an service@lifepr.de.
Wichtiger Hinweis:

Eine systematische Speicherung dieser Daten sowie die Verwendung auch von Teilen dieses Datenbankwerks sind nur mit schriftlicher Genehmigung durch die unn | UNITED NEWS NETWORK GmbH gestattet.

unn | UNITED NEWS NETWORK GmbH 2002–2024, Alle Rechte vorbehalten

Für die oben stehenden Stories, das angezeigte Event bzw. das Stellenangebot sowie für das angezeigte Bild- und Tonmaterial ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmeninfo bei Klick auf Bild/Titel oder Firmeninfo rechte Spalte) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber der Texte sowie der angehängten Bild-, Ton- und Informationsmaterialien. Die Nutzung von hier veröffentlichten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Bei Veröffentlichung senden Sie bitte ein Belegexemplar an service@lifepr.de.