Kontakt
QR-Code für die aktuelle URL

Story Box-ID: 623087

Rechtsanwälte Lampmann, Haberkamm & Rosenbaum Partnerschaft Stadtwaldgürtel 81-83 50935 Köln, Deutschland http://www.lhr-law.de
Ansprechpartner:in Herr Arno Lampmann +49 221 27167330
Logo der Firma Rechtsanwälte Lampmann, Haberkamm & Rosenbaum Partnerschaft
Rechtsanwälte Lampmann, Haberkamm & Rosenbaum Partnerschaft

Unverlangt zugesendete Mails: Ein guter Zweck heiligt nicht die Mittel

Neben vielen quasi unvermeidbaren Spam-E-Mails landen oft sogenannte "ungefragt zugeschickte E-Mails" im Postfach oder im Handy-Speicher

(lifePR) (Köln, )
Unverlangt zugeschickte Nachrichten Nachrichten sind grundsätzlich unzulässig, aber viele Verbraucher scheuen den Verfolgungsaufwand. Zudem versuchen Versender immer wieder mit List, Tücke oder guter Absicht Rahmenbedingungen zu schaffen, die diese Nerv-Nachrichten vermeintlich zulässig machen. Einen aktuellen Fall hatte jetzt das Oberlandesgericht Frankfurt a. M. zu verhandeln.

Natürlich ging es wieder um § 7 UWG und natürlich erkannte das Gericht die geschäftliche Handlung, auch wenn dieser durch den Hinweis auf ein gemeinnütziges Projekt verschleiert worden war. Verhandelt würde über eine SMS, bei der wahllos Empfänger aufgefordert wurden, im Rahmen eines sozialen Projektes abzustimmen und damit das Engagement des Versenders zu würdigen. „Das zielt jedenfalls mittelbar auf eine positive Außendarstellung des Beklagten ab, dadurch sind die Voraussetzungen von § 7 erfüllt – es handelt sich grundsätzlich um unverlangt zugesandte Werbung.“ so Rechtsanwalt Arno Lampmann, Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz und Partner der Kölner Personen-, Produkte- und Ideenschützerkanzlei LHR.

Aktion hatte ganz deutlich die Absatzförderung im Sinn

Das Thema „Absatzförderung“ hatten die Versender insbesondere dadurch im Blick, dass die SMS in insgesamt drei Versionen in zeitlichen Abständen verschickt wurden. Lampmann: „Durch den Umfang dieser Kampagne wurden dann endgültig die Grenzen der Zulässigkeit und der Zumutbarkeit erreicht.“

Grundsätzlich gilt: Wer sich durch werbliche Mails oder SMS gestört fühlt, sollte sich wehren. Eine Möglichkeit ist eine Abmahnung, der eine vorformulierte strafbewehrte Unterlassungserklärung beigefügt wird, um die Ernsthaftigkeit zu unterstreichen. Unterschreibt der Versender eine Unterlassungserklärung und schickt er trotzdem weitere Nachrichten, dann wird die festgelegte Vertragsstrafe fällig.

Vielfach unter den Tisch gekehrt wird die datenschutzrechtlich relevante Seite des Vergehens nach § 7 UWG. Lampmann: „Woher kommt die Adresse? Belästigte Empfänger haben hier auch einen Anspruch auf Löschung, den wir gerne durchsetzen!“

OLG Frankfurt, Urteil vom 06.10.2016 6 U 54/16

Website Promotion

Website Promotion
Homepage der Personen-, Produkte- und Ideenschützerkanzlei LHR

Rechtsanwälte Lampmann, Haberkamm & Rosenbaum Partnerschaft

Rechtsanwalt Lampmann ist Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz und als Partner der Personen-, Produkte- und Ideenschützerkanzlei LHR Ansprechpartner für alle Themen des Urheberschutzes. Lampmann, Haberkamm & Rosenbaum vertreten Rechteinhaber im In- und Ausland. Arno Lampmann ist unter der Nummer 0221 / 2716733-0 telefonisch erreichbar – oder per mail lampmann@lhr-law.de.

Für die oben stehenden Stories, das angezeigte Event bzw. das Stellenangebot sowie für das angezeigte Bild- und Tonmaterial ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmeninfo bei Klick auf Bild/Titel oder Firmeninfo rechte Spalte) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber der Texte sowie der angehängten Bild-, Ton- und Informationsmaterialien. Die Nutzung von hier veröffentlichten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Bei Veröffentlichung senden Sie bitte ein Belegexemplar an service@lifepr.de.
Wichtiger Hinweis:

Eine systematische Speicherung dieser Daten sowie die Verwendung auch von Teilen dieses Datenbankwerks sind nur mit schriftlicher Genehmigung durch die unn | UNITED NEWS NETWORK GmbH gestattet.

unn | UNITED NEWS NETWORK GmbH 2002–2024, Alle Rechte vorbehalten

Für die oben stehenden Stories, das angezeigte Event bzw. das Stellenangebot sowie für das angezeigte Bild- und Tonmaterial ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmeninfo bei Klick auf Bild/Titel oder Firmeninfo rechte Spalte) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber der Texte sowie der angehängten Bild-, Ton- und Informationsmaterialien. Die Nutzung von hier veröffentlichten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Bei Veröffentlichung senden Sie bitte ein Belegexemplar an service@lifepr.de.