Kontakt
QR-Code für die aktuelle URL

Story Box-ID: 638692

Rechtsanwälte Lampmann, Haberkamm & Rosenbaum Partnerschaft Stadtwaldgürtel 81-83 50935 Köln, Deutschland http://www.lhr-law.de
Ansprechpartner:in Herr Arno Lampmann +49 221 27167330
Logo der Firma Rechtsanwälte Lampmann, Haberkamm & Rosenbaum Partnerschaft
Rechtsanwälte Lampmann, Haberkamm & Rosenbaum Partnerschaft

Aus Honorbuddy-Bots für WoW - Blizzard-Erfolg vor dem BGH

Bots helfen World of Warcraft-Spielern ins nächste Level

(lifePR) (Köln, )
"World of Warcraft" ist ein Millardengeschäft für den Spiele-Entwickler "Blizzard". Daher ist es nur verständlich, dass jedwede Manipulation sofort als Geschäftsschädigung gewertet und mit allen zur Verfügung stehenden juristischen Mitteln verfolgt wird. Aktuell hat es die Betreiber der Plattformen "Honorbuddy" und “Gatherbuddy”, die Bossland GmbH getroffen.

Beide stellen Spielern mit Hilfe so genannter Bots in einer bislang nutzbaren rechtlichen Grauzone Hilfsmittel zur Verfügung, um im Spiel erfolgreicher zu sein.

Konkret, um in die Sprache der Gamer zu bleiben: Der Bot macht es möglich, zB das Farmen von Rohstoffen zu automatisieren und durchzuführen, obwohl man selbst gar nicht online ist. Dadurch können besonders langwierige Spiel-Sequenzen quasi im Schlaf überbrückt werden und der Spieler kann mit dem automatisch gesammelten Rohstoff bestimmte Wertgegenstände kaufen, die er sich anstoßen nicht hätte leisten können oder in für ihn interessantere Levels aufsteigen.

Es drohen saftige Ordnungsgelder

Blizzard hatte in der Vergangenheit User im 6-stelligen Bereich vom Spiel ausgeschlossen, nun folgt auch für die Bot-Entwickler die juristische Niederlage vor dem Bundesgerichtshof. Dieser hielt das Urteil des OLG Hamburg aufrecht, mit dem der Bossland GmbH der Vertrieb und die Entwicklung der Software untersagt worden war und machte damit einem offensichtlich lukrativen Geschäftsmodell einen Strich durch die Rechnung.
Arno Lampmann, Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz und Partner bei LHR - Kanzlei für Marken, Medien, Reputation: “Der Einssatz dieser Programme schaden dem Geschäftsmodell, da sie ehrliche Spieler benachteiligen. Blizzard musste daher hart durchgreifen, alleine um die Qualität und den Ruf des Spieles zu wahren.

Die Entscheidung des BGH ist allerdings nicht über jeden Zweifel erhaben. Es bedurfte einiger Argumentationskünste, um darzulegen, weshalb bereits die bloße Bereitstellung eines Programms, das die Spieler dann nach eigener Entscheidung eigenständig einsetzen, gegen Spielregeln verstoßen soll, die die Spieler erst weit nach dem Kauf der Software, nämlich nach der ersten Anmeldung bei WoW zur Kenntnis nehmen. Die rechtliche Vertretung der Bossland GmbH muss sich daher fragen lassen, ob hier nicht mehr “drin” gewesen wäre.

(BGH, Urt. v. 12.01.2017 - Az.: I ZR 253/14)

Website Promotion

Website Promotion
Homepage LHR - Kanzlei für Marken, Medien, Reputation

Rechtsanwälte Lampmann, Haberkamm & Rosenbaum Partnerschaft

Rechtsanwalt Arno Lampmann ist Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz und als Partner bei LHR - Kanzlei für Marken, Medien, Reputation - Ansprechpartner für alle Themen des Wettbewerbsrechts.

Für die oben stehenden Stories, das angezeigte Event bzw. das Stellenangebot sowie für das angezeigte Bild- und Tonmaterial ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmeninfo bei Klick auf Bild/Titel oder Firmeninfo rechte Spalte) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber der Texte sowie der angehängten Bild-, Ton- und Informationsmaterialien. Die Nutzung von hier veröffentlichten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Bei Veröffentlichung senden Sie bitte ein Belegexemplar an service@lifepr.de.
Wichtiger Hinweis:

Eine systematische Speicherung dieser Daten sowie die Verwendung auch von Teilen dieses Datenbankwerks sind nur mit schriftlicher Genehmigung durch die unn | UNITED NEWS NETWORK GmbH gestattet.

unn | UNITED NEWS NETWORK GmbH 2002–2024, Alle Rechte vorbehalten

Für die oben stehenden Stories, das angezeigte Event bzw. das Stellenangebot sowie für das angezeigte Bild- und Tonmaterial ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmeninfo bei Klick auf Bild/Titel oder Firmeninfo rechte Spalte) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber der Texte sowie der angehängten Bild-, Ton- und Informationsmaterialien. Die Nutzung von hier veröffentlichten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Bei Veröffentlichung senden Sie bitte ein Belegexemplar an service@lifepr.de.