Jetzt Verträge prüfen lassen
Die klare Meinung von LV-Doktor, dem Verbraucherschutzprojekt der proConcept, das sich mit einem großen Anwaltsnetzwerk für die Rechte von Lebens- und Rentenversicherungskunden stark macht, lautet nein. So würden nach Meinung des Projektes die Versicherer viel zu hohe Beträge für Abschluss und Verwaltung veranschlagen, Zinsen nicht oder nicht ausreichend berücksichtigen und zusätzliche Rückerstattungsansprüche infolge von Formfehlern verschleiern. Beizukommen ist dem als Laie nur schwer. Zum einen, weil den mitgeteilten Rückkaufswerten keinerlei Berechnungsschlüssel beigefügt werden, zum anderen, weil Kunden selbst dann, wenn die Versicherer die Wertermittlungsgrundlage transparent vermitteln würden, die hochkomplexen Berechnungen schwerlich nachvollziehen könnten. Die Verbraucherschützer von LV-Doktor empfehlen deshalb, die entsprechenden Verträge und Schreiben der Versicherer unbedingt professionell prüfen zu lassen und im besten Fall gar nicht erst auf eigene Faust zu kündigen.
Dass sich der Gang zum Experten auf jeden Fall bezahlt macht, beweisen zwei aktuelle Beispiele.
4.100 € unter den Tisch gekehrt
Miriam Z., die ihre 2001 geschlossene Lebensversicherung im Jahre 2012 vorzeitig beenden wollte, erhielt von der bekannten Versicherungsgesellschaft in Köln einen Rückkaufswert in Höhe von 6.300 € - und das, obwohl sie während der gesamten Vertragslaufzeit rund 8.300 € einbezahlt hatte. Auch nach Abzug von Abschluss- und Verwaltungskosten und dem geleisteten Risikoschutz war diese Summe für die Betroffene nicht hinnehmbar. Zu recht, immerhin hat die Versicherungsgesellschaft in gut einem Jahrzehnt Nutzungen aus dem Vertrag gezogen. Auf diese Zinsen hat ein Kunde bei Kündigung jedoch berechtigten Anspruch. Unterstützt von den LV-Doktor-Netzwerkanwälten, die bei Vertragsprüfung zudem die Fehlerhaftigkeit der Unterlagen feststellten, forderte Miriam Z. deshalb weitere Nachzahlungen aus dem Vertrag. Mit Erfolg: Die Kölner Assekuranz muss zusätzlich zum bereits ausgekehrten Rückkaufswert nun weitere 4.100 € zahlen, insgesamt also 10.400 € statt der mitgeteilten 8.300 €.
Um 3.700 € verrechnet
Eine weitere LV-Doktor-Kundin, Sibylle S., hat vor Kurzem ähnliche Erfahrungen gemacht. In diesem Fall erhielt die ehemalige Lebensversicherungskundin bei Vertragskündigung im Jahr 2014 einen Rückkaufswert in Höhe von 7.100 €. Eingezahlt hatte sie jedoch seit Vertragsbeginn im Jahr 2002 rund 8.100 € an Prämien. Auch hier stellte sich für die Netzwerkanwälte von LV-Doktor die Frage, ob erstens der Vertrag regelkonform ist und zweitens die Zinsen ausreichend beachten wurden. Beide Fragen konnten von den Experten verneint werden. Infolgedessen unterstützten sie die Kundin dabei, ihre Nachforderungen aus dem Versicherungsvertrag gerichtlich geltend zu machen. Das Resultat: Die namhafte Assekuranz aus Karlsruhe hat sich vierstellig verrechnet und muss der Kundin nun insgesamt 10.800 € auszahlen. Hätte die Betroffene sich mit dem mitgeteilten Rückkaufswert zufrieden gegeben, hätte sie einen Verlust von 3.700 € erlitten.
"Diese beiden Beispiele stehen für eine Vielzahl von Fällen, die wir täglich bearbeiten und beweisen, dass Kunden unter gar keinen Umständen auf die Seriosität und Fairness der Lebensversicherer vertrauen sollten. Wir empfehlen, ausschließlich mit professioneller Unterstützung zu kündigen und bereits gekündigte Verträge unbedingt nachprüfen zu lassen.", meint LV-Doktor abschließend.