Zu wenig Zinsen und überhöhte Verwaltungsabschläge – so tricksen Versicherer bei der Rückzahlung
Ursache für die viel zu geringen Rückerstattungen ist aus Erfahrung des Projektes unter anderem, dass die Versicherer ihren ehemaligen Kunden die gezogenen Nutzungen – also Zinsen auf die Sparanteile – nicht oder nicht vollständig auskehren. In einer Vielzahl von Fällen zeigte sich dabei, dass allein Zinsnachforderungen den Rückkaufswert oftmals um Tausende Euro erhöhen. Aber auch zu hohe Abschläge zur Abdeckung von Abschluss- und Verwaltungskosten führen vielfach dazu, dass die Rückkaufswerte ausscheidender Kunden unzulässig geschmälert werden.
So überprüfen Kunden den mitgeteilten Rückkaufswert – trotz fehlender Berechnungsgrundlage der Versicherung
Da die Assekuranzen keinerlei Berechnungsgrundlage offenbaren, ist es für Verbraucher schwer nachzuvollziehen, ob der mitgeteilte Rückkaufswert tatsächlich korrekt ist. Genau aus diesem Grund hat LV-Doktor den Rückkaufswertrechner entwickelt, mit dessen Hilfe Lebensversicherungskunden innerhalb weniger Sekunden herausfinden, ob sie bei Kündigung ausreichend Geld von der Versicherung erhalten haben, beziehungsweise wie hoch der Rückkaufswert bei einer Kündigung ausfallen müsste, falls der Vertrag noch besteht.
Mit kostenfreiem Rückkaufswertrechner in Sekundenschnelle Differenzen aufdecken
Um herauszufinden, ob das mitgeteilte Policenguthaben tatsächlich korrekt ist, gilt es lediglich, die Eckdaten des jeweiligen Vertrages in die Berechnungsmaske des Rückkaufswertrechners einzutragen.
Nachdem die Versicherungsgesellschaft ausgewählt und die Zahlungsmodalität der Versicherungsprämien angegeben wurde, müssen Kunden nur noch auswählen, ob die Versicherung bereits gekündigt wurde oder noch besteht, wann der erste und letzte Beitrag gezahlt wurde und wie hoch diese ausfielen. Zum Schluss noch den Stand der letzten Wertermittlung eintragen und auf „Berechnen“ klicken. Und schon erfahren Kunden, wie viel Geld ihnen aus der Lebensversicherung zusteht oder bei bereits erfolgter Kündigung tatsächlich zugestanden hätte.
Differenz festgestellt – Was Kunden jetzt tun sollten
Stellen Kunden bei der Überprüfung mithilfe des Rückkaufswertrechners eine Differenz zum mitgeteilten Wert der Versicherungsgesellschaft fest, sollten sie dringend handeln und eine Neuberechnung des jeweiligen Vertrages fordern. Wichtig ist dabei jedoch, dass Betroffene nicht auf eigene Faust handeln, sondern sich professionelle Unterstützung bei einem auf Versicherungsrecht spezialisierten Experten holen. Nur auf diese Weise können höchstmögliche Nachzahlungen erfolgreich durchgesetzt werden und laufen Kunden keine Gefahr, von den Versicherern abgewimmelt zu werden.
*Quelle: Präsentation zur Pressekonferenz der Verbraucherzentrale Hamburg: Bei Abschluss: Verlust? Milliardenschäden durch fehlgeleitete Abschlüsse von Kapitallebens- und Rentenversicherungen, 11. November 2011 Prof. Dr. Andreas Oehler, Otto-Friedrich-Universität Bamberg