Rückabwicklung wegen fehlerhafter Belehrung auch bei Antragsmodell möglich
LV-Doktor hat mehr als ein Jahrzehnt dafür gekämpft, dass Kunden, die bei Vertragsschluss nicht ausreichend belehrt wurden und infolgedessen ihre Lebensversicherung kündigen möchten, sämtliche einbezahlte Prämien nebst Zinsen zurückerhalten. Mit Erfolg. Dank der von den LV-Doktor-Anwälten erstrittenen Urteile des Europäischen Gerichtshofes und des Bundesgerichtshofes vom 19.12.2013 und 17.05.2014 können Lebensversicherungsverträge der Jahre 1994 bis 2007 unter bestimmten Voraussetzungen komplett rückabgewickelt werden. Einzige Einschränkung bislang: Die Verträge mussten auf Basis des Policenmodells abgeschlossen worden sein. Diese Einschränkung wurde mit dem von den LV-Doktor-Netzwerkanwälten erreichten BGH-Urteil nun aufgehoben, die Widerspruchsmöglichkeit aufgrund Fehl- oder Mangelbelehrung beim Policenmodell nun auch auf das Antragsmodell übertragen.
Auswirkung für Kunden
Kunden, die einen Lebensversicherungsvertrag besitzen, sollten unbedingt von einem Fachmann überprüfen lassen, ob der Vertrag die erforderlichen Belehrungen in fehlerfreier Form enthält. Ist dies nicht der Fall, können Kunden ihre Lebensversicherung kündigen beziehungsweise eine komplette Rückabwicklung fordern. Neben der Rückerstattung sämtlicher eingezahlter Beiträge stehen Verbrauchern in diesem Fall zusätzliche Erstattungen aus gezogenen Nutzungen - also Zinsen zu. Da diese bei Verträgen, die über Jahre hinweg aktiv waren, allein Tausende Euro ausmachen können und die Rückerstattungssumme somit bei Zehntausenden Euro liegen kann, kann es durchaus lohnen, die Lebensversicherung kündigen zu lassen, um die so freiwerdenden Gelder beispielsweise für wichtige Neuanschaffungen, zur Überbrückung finanzieller Engpässe oder zur Reinvestition zu nutzen.
Gewinnbringend Lebensversicherung kündigen, kann nur ein Profi
Lebensversicherungsnehmer sollten es dabei jedoch tunlichst vermeiden, auf eigene Faust zu kündigen. Einzuschätzen, ob der eigene Vertrag von der aktuellen Rechtssprechung betroffen und die Abrechnung wirklich in Ordnung ist, vermag nur ein auf Versicherungsrecht spezialisierter Anwalt. Und davon hat das LV-Doktor-Anwaltsnetzwerk eine Menge zu bieten. Genau diesen Anwälten ist es überhaupt erst zu verdanken, dass in verhältnismäßig kurzer Zeit die verbraucherfreundlichen Urteile in Luxemburg und Karlsruhe erlassen wurden, von denen (ehemalige) Lebensversicherungskunden nun umfänglich profitieren können. Wer könnte Kunden also besser beim Lebensversicherung kündigen unterstützen, als LV-Doktor?
Übrigens sind auch umfängliche Rückerstattungen aus bereits gekündigten Lebensversicherungsverträgen möglich. Nachvollziehen, wie viel Geld noch im bereits gekündigten Vertrag steckt, können Kunden mit dem kostenfreien Rückkaufswertrechner von LV-Doktor.
Wer professionell seine Lebensversicherung kündigen lassen möchte, kann unter info@lv-doktor.de kostenfrei und unverbindlich Kontakt mit den Experten aufnehmen.