Den Beschwichtigungen der verantwortlichen Ministerien zum Trotz sieht die Interessengemeinschaft Unfallgeschädigte hier zu Lande weiterhin benachteiligt. In anderen europäischen Ländern seien die Versicherungsgesellschaften durch eine auferlegte Dreimonatsfrist seitens des Gesetzgebers gezwungen, Unfallschäden so schnell wie möglich zu regulieren. Erfolgt eine Regulierung nicht fristgerecht, drohen den Versicherungshäusern Verzugszinsen oder Geldbußen.
Keine staatlichen Sanktionen bei Regulierungsverzögerung - wenn das Opfer erneut zum Opfer wird
In Deutschland existiert eine solche Regulierungsfrist nicht, schlimmer noch, drohen den Versicherern nicht einmal Repressalien, wenn diese die Schadensregulierung unnötig und nachweislich hinauszögern. Ein Unfallgeschädigter wird auf diese Weise ein weiteres Mal zum Opfer, weil er der Willkür der Assekuranz und im schlimmsten Fall monatelangen Rechtsstreitigkeiten ausgesetzt ist, moniert Hans Buschbell, Vorsitzender der DIVO e.V. Die Interessengemeinschaft fordert deshalb eine Optimierung der Schadensregulierung und damit besseren Schutz für Unfallversicherte.
Wenn die Versicherung nicht zahlen will - meinUNFALLnotruf hilft
Für Versicherungskunden und Unfallgeschädigte, die nicht warten möchten, bis die Bundesregierung diesen Forderungen nachkommt, hat die proConcept das Verbraucherschutzprojekt meinUNFALLnotruf ins Lebens gerufen. Mit einem Team aus auf Versicherungsrecht - insbesondere klassische Kfz-Themen - spezialisierten Anwälten sorgt sie dafür, dass Unfallopfer ihren Schaden schnell und vollständig ersetzt bekommen. Ob angemessene Reparaturleistungen, Schmerzensgeld oder Arbeitsausgleich - die Rechtsexperten von meinUNFALLnotruf kämpfen erfolgreich dort für die Ansprüche von Betroffenen, wo Versicherungsgesellschaften die Schadensregulierung verzögern oder gänzlich zu umgehen versuchen.