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Tipps zum schnelleren Wechsel in die private Krankenversicherung

1A Krankenversicherung informiert: Angestellte können ab 2011 schneller in die PKV wechseln

(lifePR) (Rostock, )
Ab 2011 soll der Zugang zur privaten Krankenversicherung (PKV) für Angestellte vereinfacht und damit ein Wechsel von der gesetzlichen in die private Krankenversicherung deutlich schneller möglich werden. Das Verbraucherportal 1A Krankenversicherung zeigt, wie gut verdienende Angestellte und Selbständige von der Regelung profitieren können.

Angestellte dürfen zwar grundsätzlich in die private Krankenversicherung wechseln, müssen dafür jedoch ein Einkommen über der Versicherungspflichtgrenze von monatlich 4.162,50 Euro (Stand 2010) vorweisen, und das über einen Zeitraum von drei Jahren. Dies soll ab 2011 geändert werden: Die Bundesregierung plant derzeit, die Frist wieder auf ein Jahr zu verkürzen. Allerdings ist ebenfalls im Gespräch, dass die Drei-Jahres-Regelung gänzlich abgeschafft wird. Dann wäre ein Wechsel in die PKV für Angestellte beim Überschreiten der Versicherungspflichtgrenze sofort möglich. Das Verbraucherportal 1A Krankenversicherung hilft auf http://www.1a-krankenversicherung.org/... bei der Wahl der passenden Krankenversicherung

Verkürzung der Drei-Jahres-Regelung

Privat versicherte Freiberufler und Selbständige, die ihre Selbständigkeit aufgeben und in ein Angestelltenverhältnis wechseln, werden bislang sofort gesetzlich versichert. Denn auch in dieser Situation greift die Drei-Jahres-Regelung. Die Bundesregierung hat bereits im Sommer angekündigt, diese von der Vorgänger-Regierung eingeführte Regelung wieder rückgängig zu machen. Konsens ist die Verkürzung auf zwölf Monate. Sogar die Verkürzung auf einen Monat wird derzeit im Rahmen der Gesundheitsreform diskutiert.

Auch Selbständige profitieren

Mit einer Anwartschaft lässt sich ein bestehender Vertrag zur privaten Krankenversicherung einfrieren. Dies bietet sich für Selbständige an, die ein Angestelltenverhältnis aufnehmen, sofern das Einkommen über der Versicherungspflichtgrenze liegt. Auch Neu-Angestellte, die vorher privat versichert waren, sind derzeit für drei Jahre, ab 2011 womöglich noch für ein Jahr, an die gesetzliche Versicherungspflicht gebunden.

Wer nach Ablauf des Pflicht-Zeitraumes wieder in die private Krankenversicherung zurückkehren möchte, kann seinen aus der Selbständigkeit bestehenden Vertrag durch eine Anwartschaft ruhen lassen. Nach Ablauf des Zeitraums ist es dann möglich, die frühere private Krankenversicherung ohne erneute Gesundheitsprüfung wieder zu den alten Bedingungen aufzunehmen. Der Online-Rechner zur Krankenversicherung auf http://www.1a-krankenversicherung.org/... gibt einen ersten Überblick über die Kosten der privaten Krankenversicherung. Hier lässt sich für alle Berufsgruppen außerdem das mögliche Sparpotenzial ermitteln, das sich durch einen Wechsel ergeben kann.

Auf der Seite http://www.1a-krankenversicherung.org/... haben Angestellte die Möglichkeit, sich über die Vorteile der privaten Krankenversicherung zu informieren und einen individuellen und kostenlosen Vergleich verschiedener Anbieter anzufordern.
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