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Ratgeber zum Wechsel in die private Krankenversicherung: Sonderregelung nutzen!

Der neue Ratgeber Gesundheit des Verbraucherportals 1A Krankenversicherung informiert über die die wichtigsten Neuerungen der Gesundheitsreform und erklärt Schritt für Schritt, was bei einem Wechsel beachtet werden sollte

(lifePR) (Rostock, )
Mit dem Inkrafttreten der Gesundheitsreform zum 1. Januar 2011 ändert sich einiges im deutschen Gesundheitssystem. Die Beiträge zur gesetzlichen Krankenversicherung steigen und Zusatzbeiträge dürfen ab 2011 in unbegrenzter Höhe erhoben werden. Trotzdem gibt es auch gute Nachrichten: Noch nie war der Wechsel in die private Krankenversicherung für Angestellte so einfach: Die Versicherungspflichtgrenze sinkt zum ersten Mal seit Jahren, die Wartefrist wurde auf ein Jahr verkürzt und besonders Eilige können jetzt von der Sonderregelung zum 31. Dezember 2010 profitieren und schon zum Beginn 2011 in die private Krankenversicherung wechseln. Mit dem Ratgeber zum PKV-Wechsel bietet das Verbraucherportal 1A Krankenversicherung auf der Seite http://www.1a-krankenversicherung.de/... unter anderem eine ausführliche Anleitung, die Schritt für Schritt den Wechsel der Krankenversicherung erklärt.

Kürzere Wartefrist für Wechsel in die PKV nutzen

Die Gesetzesänderung, die die Wartefrist verkürzt, tritt zum 31. Dezember 2010 in Kraft und ermöglicht es Angestellten, die schon 2010 die Versicherungspflichtgrenze von 49.950 Euro Jahresbruttoeinkommen (4.162,50 Euro im Monat) überschritten, sofort zu wechseln. So sollen Wechselwillige, die zwar genug verdienten, aber noch an die dreijährige Wartefrist gebunden waren, nicht benachteiligt werden. Zu beachten ist, dass zwar Urlaubs- und Weihnachtsgeld in die Berechnung einfließen, Überstunden auf das Jahreseinkommen jedoch nicht angerechnet werden dürfen.

Bei Beitragsanpassung lohnt der Tarifvergleich in der PKV

Üblicherweise überprüft die private Krankenversicherung jedes Jahr die Wirtschaftlichkeit der Prämien und Tarife und informieren ihre Mitglieder meist im Oktober oder November über anstehende Beitragsanpassungen. Der Versicherte hat nach der Benachrichtigung vier Wochen Zeit für eine außerordentliche Kündigung. Unabhängig von Beitragsanpassungen ist bei einer ordentlichen Kündigung eine Frist von drei Monaten zum Ende des Kalenderjahres oder zum Ende des Versicherungsjahres einzuhalten. Unter http://www.1a-krankenversicherung.de/... hilft ein kostenloser Vergleich der Tarife dabei, mögliches Sparpotenzial durch einen Wechsel der Krankenverischerung zu ermitteln.

1A Verbraucherportal

Weitere Ratgeber zur Gesundheit bietet 1A Krankenversicherung unter http://www.1a-krankenversicherung.de/..., darunter Ratgeber zu Pilates, zum richtigen Umgang mit Diabetes mellitus, zu Naturheilverfahren, der richtigen Krankenversicherung, Rauchentwöhnung oder Allergien.

Für die oben stehenden Stories, das angezeigte Event bzw. das Stellenangebot sowie für das angezeigte Bild- und Tonmaterial ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmeninfo bei Klick auf Bild/Titel oder Firmeninfo rechte Spalte) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber der Texte sowie der angehängten Bild-, Ton- und Informationsmaterialien. Die Nutzung von hier veröffentlichten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Bei Veröffentlichung senden Sie bitte ein Belegexemplar an service@lifepr.de.
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