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Naturschutzinitiative e.V. (NI) Am Hammelberg 25 56242 Quirnbach/Westerwald, Deutschland http://naturschutz-initiative.de/
Ansprechpartner:in Herr Harry Neumann +49 2626 9264770
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Naturschutzinitiative e.V. (NI)

Umweltverband Naturschutzinitiative e.V. (NI) erneut erfolgreich:

Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg: Genehmigungen der Windparks „Blumberg“ und „Länge“ sind rechtswidrig!

(lifePR) (Blumberg, )
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VGH bestätigt damit die vorausgegangenen Entscheidungen des Verwaltungsgerichts Freiburg!


Es sind insgesamt drei behördliche Entscheidungen (zwei immissionsschutzrechtliche Genehmigungen des Landratsamts Schwarzwald-Baar-Kreis und eine Waldumwandlungsgenehmigung des Regierungspräsidiums Freiburg), die der bundesweit anerkannte Umweltverband Naturschutzinitiative e.V. (NI) aufgrund ihrer Rechtswidrigkeit einer gerichtlichen Überprüfung zugeführt hat. Der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg hat nun, wie auch das Verwaltungsgericht Freiburg, festgestellt, dass diese Entscheidungen zu Recht von der Naturschutzinitiative e.V. (NI) angegriffen wurden, da Sie in mehrfacher Hinsicht rechtswidrig sind:
  • Die immissionsschutzrechtlichen Genehmigungen sind rechtswidrig, weil eine Öffentlichkeitsbeteiligung hätte erfolgen müssen. Zudem fehlt es an ausreichenden forstrechtlichen Ausgleichsmaßnahmen zur Kompensation des mit der Waldumwandlung verbundenen Natureingriffs.
  • Die Waldumwandlungsgenehmigung ist rechtswidrig, weil diese von einer unzuständigen Behörde, nicht im richtigen Genehmigungsverfahren und ohne die hierfür erforderliche Rechtsgrundlage erteilt wurde.
„Damit hat der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg die Rechtsauffassung unseres Rechtsanwalts Dr. Rico Faller von der Kanzlei Caemmerer Lenz, Karlsruhe, eindeutig bestätigt, wonach die Vorgaben der Landesregierung in Baden-Württemberg rechtswidrig sind, weil sie gegen geltendes Umweltrecht verstoßen“, erklärte Harry Neumann, Landesvorsitzender der NI.

Besonders hervorzuheben ist, dass die Beschwerdeführer mit dem Versuch gescheitert sind, eine Gerichtsentscheidung in der Sache zu verhindern, indem behauptet wurde, der Naturschutzinitiative e.V. (NI) fehle es an einer Berechtigung, diese Genehmigungen anzugreifen. „Der Verwaltungsgerichtshof hat klar und deutlich ausgeführt, dass es keine Zweifel an der Zulässigkeit der geltend gemachten Rechtsbehelfe gibt. Da nach Einschätzung des VGH Baden-Württemberg die Genehmigungen für die Windkraftanlagen ‚voraussichtlich‘ rechtswidrig sind, fordern wir die Antragsteller vorsorglich auf, ihre Anträge zurückzuziehen“, so Harry Neumann.

Naturschutzinitiative e.V. (NI)

Die NATURSCHUTZINITIATIVE e.V. (NI) ist ein unabhängiger und gemeinnütziger Naturschutzverein, der sich im Sinne einer originären und ursprünglichen Naturschutzarbeit für den Schutz von Landschaften, Wäldern, Wildtieren und Lebensräumen einsetzt.
Unsere Arbeit wird bundesweit von mehr als 50 Länder- und Fachbeiräten ehrenamtlich unterstützt. Wir finanzieren uns ausschließlich durch Mitgliedsbeiträge und Spenden von Privatpersonen und Stiftungen, die unsere Ziele unterstützen.
Wir freuen uns über weitere Mitglieder und Förderer, die unsere Arbeit unterstützen möchten und denen es wie uns eine Herzensangelegenheit ist, sich für den Natur- und Artenschutz einzusetzen.

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