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Unfallforscher Brockmann: Auch Lastenräder sollten versichert sein

Auch 250 kg schwere Lastenräder gelten als Fahrrad

(lifePR) (Berlin, )
Eine Versicherungspflicht für Lastenräder bringt der Unfallforscher Siegfried Brockmann ins Gespräch. Während für Mofas bis 25 km/h eine Pflichtversicherung vorgeschrieben ist, könne man aktuell mit großen Lastenrädern, die teilweise mehr als 250 kg wiegen und einen Elektromotor zur Unterstützung haben, ohne Versicherung fahren. „Jeder Fünfte ist nicht haftpflichtversichert. Wenn Sie als Fußgänger das Pech haben, in einen schweren Unfall verwickelt zu sein, dann müssen Sie schauen, wo Sie bleiben“, sagt Brockmann, Leiter Unfallforschung der Versicherer (UDV) im Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft, im Gespräch mit auto motor und sport MO/OVE. „Bei einem Mofa mit 25 km/h haben wir eine Pflichtversicherung. Bei einem privaten Lastenrad haben wir sie nicht. Das ist aus meiner Sicht schwer erklärlich.“

Die stärkere Nutzung von Lastenrädern auch im gewerblichen Bereich werde künftig zu mehr Unfällen und Verkehrsproblemen führen, so Brockmann. „Lastenräder werden ja nicht nur privat genutzt, sondern auch von diversen Paketzustellern. Die sind oft sehr groß, haben vier Räder und 250 kg Gewicht, teilweise auch mehr. Ohne E-Antrieb wären die gar nicht denkbar.“ Dennoch gebe es für solche Fahrzeuge keine Vorgaben. „Misslich ist aus meiner Sicht, dass der Gesetzgeber sich entschieden hat, alles, was bis 25 km/h elektrisch unterstützt wird, als Fahrrad zu werten“, so Brockmann. Dabei könne es dramatische Folgen haben, wenn so ein Fahrzeug mit Fußgänger kollidiere. „Mich ärgert, dass solche Fragen ausgeblendet werden, weil alles so schön nachhaltig und ökologisch sein soll. Meiner Ansicht nach hätte man von Anfang an sagen sollen, dass es sich hier nicht einfach um Fahrräder handelt. Ich hätte mir eine eigene Kategorie dafür gewünscht“

Der Gesetzgeber müsse auch regeln, wo solche Fahrzeuge abgestellt werden, ohne Fußgänger zu belästigen. „Entweder stehen sie auf der Radverkehrsanlage auf der Straße, dann blockieren sie diese Fläche. Oder sie behindern auf dem Gehweg. Dann müssen die Fußgänger sehen, wo sie bleiben. Wenn sich die Stückzahlen weiter so entwickeln, dann wird genau das passieren. Und die Ordnungsämter können diese Verstöße nicht ahnden, weil die Lastenräder keine Kennzeichen haben.

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