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Minister Tesch: Neuer Ausschuss für Bildungszusammenarbeit intensiviert Kooperation zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Republik Polen

(lifePR) (Schwerin, )
Auf der 21. Sitzung der Deutsch-Polnischen Regierungskommission für regionale und grenznahe Zusammenarbeit der Bundesrepublik Deutschland und der Republik Polen wurde der Ausschuss für Bildungszusammenarbeit in Schwerin gegründet.

Auf Initiative des Vize-Präsidenten der Ständigen Konferenz der Kultusminister der Länder in der Bundesrepublik Deutschland (KMK) und des Ministers für Bildung, Wissenschaft und Kultur Mecklenburg-Vorpommern, Henry Tesch, wurde am 23. September 2010 in Schwerin innerhalb der Deutsch-Polnischen Regierungskommission der Bundesrepublik Deutschland und der Republik Polen der Ausschuss für Bildungszusammenarbeit neu gegründet.

Ziel des Ausschusses ist es, die Zusammenarbeit im Bereich der Bildung zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Republik Polen weiter auszubauen und zu koordinieren. Den Vorsitz des Ausschusses für die polnische Seite übernimmt Vizeminister Miroslaw Sielatycki aus dem Ministerium für Nationale Bildung der Republik Polen. Für die deutsche Seite übernimmt der Minister für Bildung, Wissenschaft und Kultur Mecklenburg-Vorpommern, Henry Tesch, als Vertreter der Kultusministerkonferenz den Vorsitz. Beide haben den Auftrag, die konstituierende Sitzung im Januar 2011 vorzubereiten.

Der neue Ausschuss für Bildungszusammenarbeit ist damit der vierte Ausschuss neben den Ausschüssen für Raumordnungsfragen, grenznahe Zusammenarbeit und interregionale Zusammenarbeit.

Minister Tesch: *Wie kann der Unterricht in der jeweiligen Sprache des Partnerlandes von der Grundschule bis zum Abitur organisiert werden? Wie lassen sich Lehrerinnen und Lehrer aus dem jeweiligen Nachbarland im Unterricht ohne allzu großen bürokratischen Aufwand einsetzen? Wie können Verbesserungen bei der gegenseitigen Anerkennung von Berufsabschlüssen erreicht werden?

Das sind nur einige der zahlreichen Fragen, denen sich der deutsch-polnische Ausschuss für Bildungszusammenarbeit unter dem Dach der Deutsch-Polnischen Regierungskommission der Bundesrepublik Deutschland und der Republik Polen widmen wird. Darüber hinaus ist es mir ein besonderes Anliegen den Schüleraustausch zu intensivieren, um persönlichen Kontakten zwischen Deutschland und Polen eine immer breitere Basis zu verschaffen.

Ich freue mich daher sehr, dass wir diesen Ausschuss heute ins Leben gerufen haben, bildet er doch die Grundlage für die Fortsetzung unserer bereits bestehen deutsch-polnischen Zusammenarbeit auf bundesweiter Ebene. Jetzt haben wir ein bilaterales Gremium der Bundesrepublik Deutschland und der Republik Polen mit einem entsprechenden Konzept, um die Zusammenarbeit weiter zu intensivieren und auszubauen.*

Hintergrund:

Die deutsch-polnische Regierungskommission für regionale und grenznahe Zusammenarbeit wurde auf der Grundlage von Art. 12 des Vertrages zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Republik Polen über gute Nachbarschaft und freundschaftliche Zusammenarbeit vom 17. Juni 1991 gegründet. Diese trat erstmals 1991 zusammen und hält ihre Sitzungen einmal jährlich unter deutschem und polnischem Ko-Vorsitz ab. Die Kommission stützt sich dabei im Wesentlichen auf die Arbeit ihrer Ausschüsse, die zweimal jährlich zusammentreten. Die Ausschüsse sind der

Ausschuss für Raumordnungsfragen,
Ausschuss für grenznahe Zusammenarbeit,
Ausschuss für interregionale Zusammenarbeit.

Der Ausschuss für Bildungszusammenarbeit wurde am 23. September 2010 als vierter Ausschuss unter dem Dach der Deutsch-Polnischen Regierungskommission gegründet.

Die Themen des Ausschusses werden sein:

I. Förderung der Sprache des Partnerlandes:
Katalogisierung und Bewertung des aktuellen Standes des Sprachunterrichtes im jeweiligen Nachbarland;
Konzepte zur aktiven Werbung und Popularisierung der Nachbarsprache;
Zusammenarbeit von Stellen aus Polen und Deutschland bei der Werbung für die Nachbarsprache;

II. Zugang zum Arbeitsmarkt des Partnerlandes:

Grundsätze der Anerkennung von Berufsabschlüssen von Lehrern aus dem jeweiligen Nachbarland;
Gegenseitige Anerkennung von Bildungsabschlüssen;
Lehrerbeschäftigung im jeweiligen Nachbarland;

III. Gemeinsame Bildungsprojekte:

Frühbildungsprogramme und Begegnungen im Vor- und Grundschulbereich;
Lehreraustausch und -entsendung;
Lehrerfortbildungen zu Fachthemen;
Kooperationskonzepte für die berufliche Bildung;
Kooperationen von Hochschulen.

IV. Unterstützung des Schüleraustauschs

Aus der nicht abschließenden Aufzählung, in die die Themenvorschläge der polnischen Seite bereits eingeflossen sind, wird ersichtlich, dass es um die Erarbeitung von Lösungsvorschlägen für eine Anzahl von bislang nicht geklärten Problemen geht und nicht vorrangig um den Austausch von Informationen. Die Aufgabenstellung ist primär praktischer Art.
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