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Makler Nachfolger Club e.V. Rothenbühlstraße 1 96163 Gundelsheim bei Bamberg, Deutschland https://www.makler-nachfolger-club.de
Ansprechpartner:in Herr Thomas Suchoweew +49 951 420256

Nachfolgeplanung und Notfallplanung gehören zusammen

Thomas Suchoweew berät Makler bei ihrer Nachfolgeplanung und wenn sie ihren Maklerbestand verkaufen wollen. Nicht nur in Corona-Zeiten ist eine Notfallplan für den Makler wichtig.

(lifePR) (Gundelsheim, )
Eine sinnvolle Nachfolgegestaltung bezieht sich nicht nur auf die Frage „Was kommt danach?“. Sie berücksichtigt auch die Regelungen für den Fall des vorübergehenden oder dauerhaften Ausfalls des Maklers, sowohl im Hinblick auf dessen betriebliche als auch private Interessen.

Warum Notfallplanung für Makler so wichtig ist:

Für den Fortbestand des Maklerbüros ist entscheidend, dass der Betrieb auch dann weiterlaufen kann, wenn die Unternehmerpersönlichkeit ausfällt. Im Falle des vorübergehenden Ausfalls kann es schon genügen, wenn Fachpersonal den Ausfall kompensieren kann und mit den erforderlichen Genehmigungen und Vollmachten (Prokura, Handlungsvollmacht etc.) ausgestattet ist. Persönlich sollte der Makler durch Vorsorgevollmacht und Betreuungsverfügung dafür sorgen, dass nur seine Vertrauenspersonen, nicht aber ein gerichtlich bestellter Betreuer seine Angelegenheiten regeln darf. Die Patientenverfügung bietet darüber hinaus die Möglichkeit, die gewünschten medizinischen Maßnahmen zu definieren.

Die Regelungsmöglichkeiten für die unternehmerische Nachfolge sind vielfältig. Die lebzeitige Übergabe durch Verkauf des Unternehmens oder die Unternehmensnachfolge erst im Todesfall sind nur die bekanntesten erbrechtlichen Regelungstypen. Es bedarf daher einer gezielten Abstimmung der Regelungen und Anordnungen, um den Willen des Erblassers mit den Bedürfnissen der nachfolgenden Generation in Einklang zu bringen.

Notfallplanung für den Makler selbst:

Und plötzlich ist nichts mehr wie es war. Ein Unfall oder eine Krankheit können unser Leben von heute auf morgen völlig verändern. Wer keine Regelung trifft, für den wird durch das Gericht ein Betreuer bestellt, der die Vertretung des Maklers in allen Belangen übernimmt. Denn das Gesetz kennt keine automatische gesetzliche Vertretung für einen Volljährigen ähnlich der gesetzlichen Vertretung, die Eltern für ihre Kinder übernehmen. Weder der Ehegatte noch der Geschäftspartner sind von Gesetzes wegen berechtigt, die Vertretung zu übernehmen.

Daher muss stets ein Betreuer bestellt werden, sobald eine volljährige Person geschäftsunfähig wird. Gängige Praxis ist zwar, dass die Gerichte versuchen, eine Person aus dem nächsten Umfeld zu bestimmen. Wegen fehlender persönlicher Eignung oder Bereitschaft gelingt dies jedoch nicht immer.

Einziger Ausweg ist durch Vorsorgevollmacht und Betreuungsverfügung eine oder mehrere Personen zu bestimmen und ihnen die notwenigen Aufgaben aus dem Bereich der Personensorge und Vermögenssorge zu übertragen. Es sollte auch ein Ersatzbevollmächtigter benannt werden. Andernfalls müsste bei Wegfall des Hauptbevollmächtigten das Gericht einen Betreuer bestellen.

Ähnliches gilt für die medizinische Versorgung. Auch hier dürfen von Gesetzes wegen nicht die nächsten Angehörigen entscheiden. Vielmehr gilt der Grundsatz, dass dem Schutz des Lebens immer Vorrang zu gewähren ist. Medizinisch mögliche Maßnahmen dürfen nur dann nicht mehr ergriffen werden, wenn dies dem Patientenwillen entspricht. Diesen Patientenwillen kann man in gesunden Zeiten durch eine Patientenverfügung regeln, die dann zur Anwendung kommt, wenn der Patient seinen Willen nicht mehr äußern kann.

Makler, die einen Notfallplan erstellen wollen, können sich auf der Seite https://www.makler-notfallplan.de informieren und einen kostenlosen Notfallordner bestellen.

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Notfallplanung für Makler

Makler Nachfolger Club e.V.

Der ersten deutschen Makler Nachfolger Club e.V. (Vorstände: Thomas Suchoweew und Oliver Petersen) hat sich darauf spezialisiert Maklern und Unternehmen auf die Übergabe ihres Bestands vorzubereiten. Dazu bringt der Verein Maklerunternehmen mit den passenden Nachfolgerkandidaten oder potenziellen Kaufinteressenten zusammen. Mit einem bundesweiten Nachfolger-Poll von über 1.000 Kandidaten ist der Verein in der Lage den optimalen Nachfolger zu vermitteln. Zu den Zielen des Makler-Nachfolger-Clubs gehören die Sicherstellung eines nachhaltigen Generationenwechsels, und damit des aufgebauten Lebenswerks sowie eine nachhaltige Betreuung der Kundenbestände. Dazu kommt auch die Erzielung eines optimalen Verkaufspreises, allerdings immer mit dem Ziel, einen würdigen Nachfolger zu finden, der den Unternehmenswert zu schätzen weiß. Mit dieser Arbeit leistet der Makler-Nachfolger-Club sowohl einen Beitrag zur Sicherstellung persönlich erarbeiteter Assets Werte als auch zur Fortführung wirtschaftlich gesunder Unternehmen.

Für die oben stehenden Stories, das angezeigte Event bzw. das Stellenangebot sowie für das angezeigte Bild- und Tonmaterial ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmeninfo bei Klick auf Bild/Titel oder Firmeninfo rechte Spalte) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber der Texte sowie der angehängten Bild-, Ton- und Informationsmaterialien. Die Nutzung von hier veröffentlichten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Bei Veröffentlichung senden Sie bitte ein Belegexemplar an service@lifepr.de.
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