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Eigenheimrente stärkt die private Altersvorsorge

Riester-Förderung erleichtert den Weg in die eigenen vier Wände

(lifePR) (Stuttgart, )
LBS-Chef Heinz Panter begrüßt die geplante Eigenheimrente: "Die Koalition hat sich darauf verständigt, die eigenen vier Wände gleichberechtigt wie die Geldrente als Altersvorsorge zu fördern. Das ist eine wegweisende Entscheidung!" Noch in dieser Woche soll das Gesetz durch SPD und Union als Fraktionsentwurf im Bundestag eingebracht werden.

Mit dem Eigenheimrentengesetz alias "Wohn-Riester" wird Wohneigentum in die Riester-Förderung einbezogen. Auch Bausparverträge werden dann gefördert. Das Gesetz soll bis Anfang Juli 2008 verabschiedet werden.

Für die Finanzierung der selbst genutzten Immobilie gibt es künftig die gleichen Zulagen und Steuervorteile wie für andere Riesterprodukte. Heinz Panter: "Allerdings gibt es einen bedeutenden Unterschied: Das Leben in den eigenen vier Wänden können die Eigentümer nach dem Erwerb sofort genießen. Sie müssen nicht bis zum Rentenalter warten, bis sie von ihren Sparleistungen und der staatlichen Förderung profitieren."

Besonders für Familien lohnt sich riestern. Sie erhalten schon bei relativ geringen eigenen Sparbeiträgen die vollen Zulagen. Die Zulage für jeden förderberechtigten Erwachsenen beträgt 154 Euro pro Jahr, für jedes Kind 184 Euro und für Kinder, die ab 2008 geboren werden, sogar 300 Euro jährlich.

Um von den maximalen Beträgen zu profitieren, müssen - zusammen mit den staatlichen Zulagen - 4 % des sozialversicherungspflichtigen Vorjahreseinkommens in den Riestervertrag eingezahlt werden. Die geförderte Höchstsumme beträgt 2.100 Euro. Natürlich kann auch weniger eingezahlt werden, die Zulage wird dann anteilig gekürzt.

Die Aufwendungen (Eigenbeiträge und Zulagen) können bis zu einer Höhe von 2.100 Euro steuerlich als Sonderausgaben geltend gemacht werden.

Wie bei allen anderen Riesterprodukten auch, gilt das Prinzip: Sparen ist steuerfrei, auszahlen nicht. Das bedeutet, dass die Eigenheimrente ebenso wie die anderen Riesterrenten der nachgelagerten Besteuerung unterliegt.

Das Vehikel dazu ist das sogenannte Wohnförderkonto, das die aus dem Riester-Sparvertrag entnommenen Beträge sowie die geförderten Tilgungsbeiträge nebst den gewährten Zulagen enthält. Um eine Gleichstellung mit anderen Altersvorsorgeanlagen zu erreichen, wird der im Wohnförderkonto enthaltene Betrag bis zu Beginn der "Auszahlungsphase" jährlich um 2 % erhöht.

Die Steuerlast fällt in der Rentenphase allerdings in der Regel weniger ins Gewicht, denn Eigentümer müssen keine Miete mehr zahlen und haben dadurch gerade im Alter deutlich mehr Geld im Portemonnaie als Mieter.

Heinz Panter: "Die Eigenheimrente ist der lang erwartete Ersatz für den Wegfall der Eigenheimzulage. Wir gehen davon aus, dass Impulse für den Wohnungsneubau ausgehen. Das ist gerade in Baden-Württemberg wichtig!"

Denn nach der Abschaffung der Eigenheimzulage Ende 2005 gingen die Baugenehmigungen hier drastisch zurück. 2007 erreichten sie in Baden- Württemberg den absoluten Tiefstand von 26.600 Wohnungen. In den 90er-Jahren wurden noch jährlich durchschnittlich 80.000 Baugenehmigungen erteilt.

Panter: "Die Zahl der Menschen in Baden-Württemberg nimmt zu. Deshalb ist schon jetzt absehbar, dass die gegenwärtigen Genehmigungszahlen nicht ausreichen, um die Nachfrage nach Wohneigentum zu decken. Die Zahl der Haushalte wächst, steigende Ansprüche an die Wohnsituation und die hohe Zahl von Singles führen zu hoher Nachfrage nach Wohnraum. Das Eigenheimrentengesetz unterstützt diese positiven Impulse für den Eigenheimbau und die Bauwirtschaft."

Eigenheimrente - So läuft es in der Praxis

Beispiel 1:

Förderung in der aktiven Berufszeit

Ein Single mit einem Jahreseinkommen von 75.000 Euro spart auf einem Bausparvertrag über 50.000 Euro monatlich 175 Euro an oder tilgt mit dieser Summe ein Bauspar- oder Hypothekendarlehen. Von den 175 Euro muss er aus eigener Tasche nur 97,50 Euro aufbringen. Den Rest zahlt der Staat über Zulagen (154 Euro im Jahr) und Steuerersparnis (im Beispiel 776 Euro jährlich) dazu. Die Förderquote beträgt hier 44,3 %.

Versteuerung in der Rentenphase

Hat der Kunde den Bausparvertrag im Alter von 40 Jahren abgeschlossen, so ergibt sich bei Tilgungsende des Bauspardarlehens mit etwa 60 Jahren ein Stand des Wohnförderkontos von ca. 48.300 Euro.

Bei Renteneintritt mit 67 Jahren erreicht das Wohnförderkonto seinen maximalen Stand von ca. 55.500 Euro. Hieraus ergibt sich ein bis zum Alter von 85 Jahren jährlich zu versteuernder Betrag aus dem Wohnförderkonto von ca. 3.083 Euro.

Bei einem angenommenen Steuersatz von 20 % im Ruhestand ergibt sich hieraus eine jährliche Steuerlast aus dem Wohnförderkonto von ca. 617 Euro. Das sind monatlich ganze 51 Euro. Dieser Betrag ist leicht zu verschmerzen, weil die gesparte Miete gegengerechnet werden kann.

Alternativ kann das Wohnförderkonto zu Rentenbeginn auf einmal versteuert werden. Dann sind nur 70 % des Kontos zu versteuern.

Beispiel 2:

Förderung in der aktiven Berufszeit

Eine Familie mit zwei Kindern und einem Jahreseinkommen von 45.000 Euro könnte z. B. im Monat 150 Euro auf einem Bausparvertrag über 35.000 Euro ansparen oder ein Baudarlehen tilgen und würde aufgrund der Zulagen von 678 Euro im Jahr nur 93,50 Euro monatlich aus eigener Tasche bezahlen. Die Förderquote liegt bei 37,7 %.

Versteuerung in der Rentenphase

Erfolgte der Start im Alter von 30 Jahren, so hat das Wohnförderkonto bei Tilgungsende des Bauspardarlehens im Alter von etwa 49 Jahren einen Stand von ca. 40.400 Euro und bei Renteneintritt mit 67 Jahren den maximalen Stand von ca. 57.700 Euro. Bis zum Alter von 85 Jahren sind daraus jährlich ca. 3.206 Euro zu versteuern.

Bei einem angenommenen Steuersatz von 15 % im Ruhestand ergibt sich hieraus ein jährlicher Steuerbetrag von ca. 481 Euro. Das sind monatlich nur 40 Euro.
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