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Hausärztliche Versorgung: Ein Überblick über die aktuelle Situation im Landkreis

(lifePR) (Donauwörth, )
Wo sich ein Arzt in der vertragsärztlichen Versorgung niederlassen kann, hängt von der Anzahl freier Arztsitze ab. Wie viele es davon in einer Region gibt, regelt die sogenannte Bedarfsplanung. Durch diese wird festgelegt, wie viele Ärztinnen und Ärzte in einem bestimmten Bereich (Planungsbereich) tätig sein sollen. Um zu berechnen, wie viele Ärztinnen und Ärzte für eine bedarfsgerechte ambulante Versorgung notwendig sind, ist die Bevölkerungszahl des jeweiligen Planungsbereiches ausschlaggebend. Idealerweise sollte das Verhältnis einem Versorgungsgrad von 100 Prozent entsprechen. Doch wie sieht die Situation aktuell im Landkreis Donau-Ries aus?

Vor kurzem wurde im Zuge der kontinuierlichen Fortschreibung der Bedarfsplanung ein neuer Beschluss des Landesausschusses der Ärzte und Krankenkassen Bayern veröffentlicht. Der Landkreis Donau-Ries ist auf der Ebene der hausärztlichen Versorgung in vier Planungsbereiche aufgeteilt: Donauwörth Nord, Donauwörth Süd, Nördlingen und Oettingen.

Den aktuellen Zahlen zufolge liegt für die Planungsbereiche Donauwörth Nord und Oettingen eine Regelversorgung vor. Für den Planungsbereich Oettingen gilt zusätzlich der Status einer drohenden Unterversorgung. Diese würde bei einem Versorgungsgrad von unter 75 Prozent vorliegen. Derzeit liegt der Versorgungsgrad im Planungsbereich Oettingen bei 87,01 Prozent.

Da die Versorgungsgrade der Planungsbereiche Donauwörth Süd und Nördlingen bei über 110 Prozent liegen, gilt für beide Bereiche – dem neuen Beschluss des Landesausschusses zufolge – eine sogenannte Überversorgung. Damit gibt es für diese beiden Planungsbereiche keine zusätzlichen Zulassungsmöglichkeiten.

Fördermöglichkeiten für hausärztliche Niederlassungen

Für die Planungsbereiche Donauwörth Nord und Oettingengibt es hingegen eine definierte Anzahl an Zulassungsmöglichkeiten. Hierfür ist bei Erfüllung aller weiteren Kriterien eine finanzielle Unterstützung im Rahmen der Landarztprämienrichtlinie des Bayerischen Staatsministeriums für Gesundheit, Pflege und Prävention möglich. Für den hausärztlichen Planungsbereich Oettingen ist unter bestimmten Voraussetzungen außerdem eine Förderung über die Kassenärztliche Vereinigung Bayerns möglich.

Landkreisaktivitäten zur Stärkung der ärztlichen Versorgung

Der Sicherstellungsauftrag für die ambulante ärztliche Versorgung liegt grundsätzlich bei der Kassenärztlichen Vereinigung Bayerns. Dennoch führt der Landkreis unterstützend unterschiedliche Regionalmaßnahmen durch, um die Sicherstellung der ärztlichen Versorgung zu fördern. Hierzu gehören z. B. die Begleitung und Unterstützung von niederlassungswilligen Ärztinnen und Ärzten, die Information und Beratung der Städte und Gemeinden, die Vernetzung der regionalen Akteure in der ärztlichen Versorgung (niedergelassene Ärztinnen und Ärzte, Kliniken, Kassenärztliche Vereinigung Bayerns, Ärztlicher Kreisverband Nordschwaben) u.a. über die Gesundheitsregionplus sowie eine im letzten Jahr abgeschlossene Kooperation des Donau-Ries Kliniken und Seniorenheime gKU mit der Universität Augsburg. Das Stiftungskrankenhaus Nördlingen und die Donau-Ries Klinik Donauwörth sind hierdurch Lehrkrankenhäuser der Universität Augsburg. Damit ist es Medizinstudierenden möglich, ihr Praktisches Jahr in der Region zu absolvieren und praktische Erfahrungen zu sammeln. In der Zwischenzeit haben die Klinken bereits mehrere Medizinstudierende in ihrem Praktischen Jahr im Landkreis betreut.

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