"Ärztinnen und Ärzte stehen unmissverständlich auf der Seite des Patienten und des Lebens", unterstreicht der hessische Ärztekammerpräsident. "Sie leisten in Hospizen und Palliativstationen Hilfe beim Sterben, nicht jedoch Hilfe zum Sterben". Der Aufruf der Strafrechtler dürfe nicht dazu führen, die Beihilfe zum Suizid zu verharmlosen und ihr den Weg zu ebnen. "Bewusst dem Dasein, das durch menschliche Zuwendung noch lebenswert wäre, ein künstliches Ende zu setzen, lehnen wir ab." Die Landesärztekammer Hessen hat sich in den vergangenen Jahren immer wieder deutlich positioniert: So wurde 2011 in einer Resolution die Mitwirkung des Arztes bei einer beabsichtigen Selbsttötung eines Patienten grundsätzlich ausgeschlossen.
Hessischer Ärztekammerpräsident warnt vor Verharmlosung der Beihilfe zum Suizid
Kritik an Resolution deutscher Strafrechtler zur Sterbehilfe
"Ärztinnen und Ärzte stehen unmissverständlich auf der Seite des Patienten und des Lebens", unterstreicht der hessische Ärztekammerpräsident. "Sie leisten in Hospizen und Palliativstationen Hilfe beim Sterben, nicht jedoch Hilfe zum Sterben". Der Aufruf der Strafrechtler dürfe nicht dazu führen, die Beihilfe zum Suizid zu verharmlosen und ihr den Weg zu ebnen. "Bewusst dem Dasein, das durch menschliche Zuwendung noch lebenswert wäre, ein künstliches Ende zu setzen, lehnen wir ab." Die Landesärztekammer Hessen hat sich in den vergangenen Jahren immer wieder deutlich positioniert: So wurde 2011 in einer Resolution die Mitwirkung des Arztes bei einer beabsichtigen Selbsttötung eines Patienten grundsätzlich ausgeschlossen.